Nach aktuellem planungsrechtlichen Sachstand: Einsatz für den Fortbestand des SV Weißblau Allianz e.V. und den Breitensport
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Rathaus Umschau 63 / 2018, veröffentlicht am 03.04.2018
Nach aktuellem planungsrechtlichen Sachstand: Einsatz für den Fortbestand des SV Weißblau Allianz e.V. und den Breitensport
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Verena Dietl, Christian Müller, Cumali Naz, Alexander Reissl, Heide Rieke, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 25.1.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 25.01.2018 nehme ich Bezug.
Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgestellt:
„Nach der Kündigung des Sportgeländes des SV Weißblau Allianz e.V. am 01.12.2017 liegen nun erste planungsrechtliche Einschätzungen vor. Eine Umnutzung in ein gewerbliches Sport- und Freizeitgelände ist wegen der Beurteilung nach § 35 BauGB sowie der Darstellungen im Flächennut- zungsplan und der Lage im Naturschutzgebiet nicht genehmigungsfähig. Im Hinblick auf die nun festgestellte nicht genehmigungsfähige Nutzung (durch u.a. Eventgastronomie und eine große zusätzliche Parkanlage) und den besonders hohen Wert eines so vielfältigen Breitensportangebots für unsere Stadt fragen wir an“:
Frage 1:
Gab es bereits Gespräche mit dem Versicherungsunternehmen Allianz zur weiteren Nutzung des Geländes?
Antwort:
Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter ist schriftlich an die Allianz AG herangetreten, um Möglichkeiten zum Erhalt der Sportflächen zu suchen. Außerdem fand bereits ein Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister und Vertretern der Allianz AG statt.
Frage 2:
Welche Möglichkeiten bestehen zur Verlängerung des Pachtvertrags zwi- schen der Allianz AG und dem SV Weißblau Allianz e.V.?
Antwort:
Das Sport- und Freizeitzentrum befindet sich derzeit im Eigentum der Allianz AG. Der bestehende Pachtvertrag mit dem nutzenden Verein SV Weißblau-Allianz München e.V. wurde zum 31.07.2018 gekündigt. Aus baurechtlicher Sicht kann die Firma Allianz weder gezwungen werden, die bis-Antwortenherige Vereinsnutzung fortzuführen, noch zu entscheiden, an wen sie das Grundstück künftig verpachtet. Insofern käme es nunmehr darauf an, was die Allianz weiter beabsichtigt.
Dabei soll auch die Möglichkeit der Verlängerung des Pachtvertrags geprüft werden.