Welchen Einfluss haben Sponsoren der CSU auf Entscheidungen im Münchner Stadtrat?
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Rathaus Umschau 64 / 2018, veröffentlicht am 04.04.2018
Welchen Einfluss haben Sponsoren der CSU auf Entscheidungen im Münchner Stadtrat?
Anfrage Stadträtin Brigitte Wolf (Die Linke) vom 31.1.2018
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31.1.2018.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass in der Sitzung des Planungsausschusses am 31.01.2018 über die Umnutzung und den teilweisen Neubau der Alten Akademie entschieden wurde und die Signa-Unternehmensgruppe Nutznießer dieser Entscheidung sei. Sie weisen auch auf eine Entscheidung im Ausschuss für Arbeit und Wirtschaft zur Zuschlagserteilung für ein städtisches Grundstück am Sattlerplatz an das Kaufhaus Hirmer hin.
Nachdem die betreffenden Investoren lt. Medienberichten u. a. zu den Sponsoren des 11. Schwarz-Weiß-Balls der Münchner CSU zählen sollen, stellen Sie folgende Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte:
Frage 1:
Ist Ihnen bekannt, dass sowohl Signa als auch Hirmer zu den Sponsoren dieses CSU Balles gehören? Falls ja, seit wann wissen Sie (oder das Planungsreferat) davon?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München hat lediglich die diesbezügliche Medienberichterstattung zur Kenntnis genommen.
Frage 2:
Halten Sie es für zulässig, dass über den Umweg eines Sponsoringver- trags Partei- und Stadtratsarbeit miteinander verquickt werden? Erscheint damit die kolportierte Aussage des Signa-Eigentümers, er werde sich in Sachen Arkaden „an die Politik“ wenden, nicht in einem höchst unerfreulichen Licht?
Antwort:
Fragen der Parteienfinanzierung fallen nicht in die Zuständigkeit der Landeshauptstadt München. Überdies ist eine abschließende Bewertung mangels Detailkenntnis von hier nicht möglich.
Frage 3:
Wie bewerten Sie diese Vorgänge im Lichte der städtischen Antikorruptionsrichtlinien, mit denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtver- waltung die Annahme jeglicher Einladungen oder Geschenke untersagt wird, deren Wert 15 Euro übersteigt?
Antwort:
Siehe Antwort 2.
Gemäß § 4 Satz 1 Nr. 1 der Antikorruptionsrichtlinie beträgt die Grenze für erlaubte Zuwendungen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktuell 25 Euro pro Kalenderjahr. Eine analoge Regelung für Mitglieder des Stadtrats existiert nicht.
Frage 4:
Wie kann sichergestellt werden, dass diese Art der Kontaktpflege keinen unzulässigen Einfluss auf die Entscheidungen des Münchner Stadtrats hat?
Antwort: Siehe Antwort 2.