Busbetriebshof Moosach für Elektrobusse vorbereiten
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Rathaus Umschau 7 / 2018, veröffentlicht am 10.01.2018
Busbetriebshof Moosach für Elektrobusse vorbereiten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Horst Lischka, Dr. Ingo Mittermaier, Alexander Reissl, Jens Röver, Peter Rupp und Helmut Schmid (SPD-Fraktion) vom 18.7.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag baten Sie darum, im Zuge der Errichtung des neuen Busbetriebshofes der MVG in Moosach sicherzustellen, dass dieser baulich wie auch technisch dafür vorbereitet ist, künftig ausreichend Kapazitäten für den Betrieb von Elektrobussen bereitzuhalten.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft eine Angelegenheit des operativen Geschäfts der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die hierzu um Stellungnahme gebetene Stadtwerke München GmbH
(SWM/MVG) teilte uns Folgendes mit:
„Der neue Busbetriebshof in Moosach ist auf Basis des heutigen Kenntnisstandes so ausgelegt, dass er sich grundsätzlich auch für den Betrieb von E-Bussen eignen wird und er sukzessive auf den Betrieb einer kompletten E-Busflotte umgerüstet werden kann. Fragen zur Ladetechnik sind noch zu klären. Es wurde bereits industrieseitig ein verbindlicher technischer Standard für die Fahrzeugladung mittels Stecker (Combo Typ 2) festgelegt. Auf Basis dieses Standards finden zur Zeit weitere Detailplanungen hinsichtlich der künftig zu erwartenden Anforderungen (z.B. technischer Ausbau, Brandschutz etc.) statt, damit diese noch vor Baubeginn planerisch berücksichtigt werden können. Die Umstellung auf vollständigen E-Busbetrieb wird in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Investitionen im Infrastrukturbereich erforderlich machen, die noch zu beziffern sind. SWM und MVG werden aber aus heutiger Sicht mit dem neuen Busbetriebshof für den Start in die E-Zukunft gut gerüstet sein.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.