Fragen zur Stärkung des Baumschutzes
Anfrage Stadträtin Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 19.2.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 19.2.2018 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt. Die von Ihnen in der Vollversammlung am 13.12.2017 gestellten Fragen wurden durch ein Büroversehen im Anschluss daran nicht unaufgefordert beantwortet, wofür wir uns ausdrücklich entschuldigen.
In Ihrer Anfrage führen Sie aus, dass Sie die Behandlung einiger Punkte in der Beschlussvorlage in der Vollversammlung vom 13.12.2017 (Maßnahmen zur Stärkung des Baumschutzes in München „Aktion Kontrolle Grün“, Vorlagen Nr. 14-20/V 09243) kritisch sehen.
Ihre Anfrage wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Warum wird in der Vorlage unsere Forderung, „grundsätzlich ein Bußgeldverfahren einzuleiten, wenn die Nachpflanzung zwei Jahre nach Genehmigung der Fällung nicht durch Einreichung einer Rechnung angezeigt wurde“ als nicht „verhältnismäßig“ angesehen? Wird durch ein solches Verhalten nicht die Anzeigepflicht verletzt? Würde die standardmäßige Einleitung eines Bußgeldverfahrens nicht Personal sparen, das die Nachpflanzungen kontrollieren muss?
Antwort:
Diese Praxis würde bedeuten, dass auch bei Bürgerinnen und Bürger, die ordnungsgemäß die geforderte Ersatzpflanzung erbracht aber nicht angezeigt haben (ca. 58% der „Nichtmelder/-innen“) grundsätzlich ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Dies erachten wir aufgrund einer nicht erfolgten pflichtgemäßen Ermessensentscheidung im Einzelfall als rechtlich angreifbar und angesichts der seitens der Landeshauptstadt München stets angestrebten Akzeptanz der Baumschutzverordnung in der Bevölkerung als nicht zielführend. Dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist es vorrangig wichtig, dass die in den Genehmigungsbescheiden geforderten Ersatzbäume gepflanzt werden. Die bußgeldrechtliche Ahndung eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht als „Nebenauflage“ würde dagegen bei ordnungsgemäß erbrachter Ersatzpflanzung als unverhältnismäßigangesehen. Ein konsequenter Verwaltungsvollzug unter anderem auch durch Einleitung eines Bußgeldverfahrens soll vielmehr, ebenso durch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, nur bei den ermittelten „Pflanzverweigerern“ Anwendung finden.
Frage 2:
Warum wird den Baumschutzbeauftragten der Bezirksausschüsse nicht erlaubt, die Ersatzpflanzung zu kontrollieren? Könnte dies nicht eine Hilfe für die Verwaltung sein? Können mit dem zugeschalteten Personal nur 60% der Baumpflanzungen kontrolliert werden? Was ist mit den restlichen 40%?
Antwort:
Wie in der o.g. Beschlussvorlage unter 5.1. Buchst. u erläutert, vollzieht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde Ersatzpflanzungskontrollen hoheitlich. Für die Behördenvertreter/-innen besteht nach den Bestimmungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Gegensatz zu den Bezirksausschüssen ein Betretungsrecht für die betroffenen Grundstücke. Stadtweit soll außerdem ein einheitlicher Vollzug gewährleistet sein. Aus den oben genannten Gründen wird eine Kontrolltätigkeit der Bezirksausschüsse nicht in Betracht gezogen.
Die mit Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017 für einen verstärkten Vollzug genehmigten Personalzuschaltungen wurden auf Grundlage einer jährlichen 60%igen Ersatzpflanzungskontrolle bei fehlender Vollzugsmeldung errechnet. Dies reicht nach Ansicht des Referats für Stadtplanung und Bauordnung aufgrund der damit verbundenen Signalwirkung aus, dass die Pflanzbereitschaft auch bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der nicht kontrollierten Grundstücke ansteigt. Sollten sich im Verlauf des jährlichen Vollzugs freie Kapazitäten für weitergehende Kontrollen mit anschließendem Verwaltungsvollzug ergeben, so kann über die 60% hinaus vollzogen werden. Dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar.
Frage 3:
Auf den BA-Antrag „Erstellung einer Tiefgaragensatzung, um Ausmaße der neu errichteten Tiefgaragen so zu beschränken, dass ein Wachstum von Bäumen mit Bodenanschluss ermöglicht wird“ antwortete die Verwaltung: „Im Herbst 2017 soll dem Stadtrat ein erster Sachstandsbericht gegeben und Anfang 2018 mögliche Handlungskonzepte und ein Instrument zur Beschlussfassung vorgelegt werden.“
Der Herbst 2017 ist vorbei. Wann bekommt der Stadtrat den Sachstands- bericht und wann kommt die Beschlussfassung zu möglichen Handlungskonzepten? Wird in diesem Zusammenhang auch die Errichtung von Duplexgaragen als Auflage, um Bäume zu erhalten geprüft oder sogar gefordert?
Antwort:
Im Zuge der Beschlussfassung zum Thema Gartenstädte (Vorlagen Nr. 14-20/V 00909 vom 29.4.2015) wurden vom Stadtrat unter anderem die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Festsetzung von Tiefgaragen und Kellern überwiegend unterhalb der jeweiligen Baukörper formuliert. Im Zuge der Berichterstattung des Stadtrates am 25.10.2017 (Vorlagen Nr. 14-20/V 9376) wurde hierzu ausgeführt, dass im Zuge der Rahmenplanung Gartenstadt gebietsspezifische Aussagen erarbeitet werden und die rechtlichen Möglichkeiten vertieft dargestellt werden. Eine Stadtratsvorlage zum Thema Gartenstadt ist für Mitte 2018 geplant.
Frage 4:
In der Vorlage auf Seite 37 heißt es „Seitens der Bezirksausschüsse bestand kein Bedarf für eine Anhörung“. Haben alle Bezirksausschüsse auf ihr Anhörungsrecht verzichtet? Wenn ja warum? Haben die Bezirksausschüsse die Vorlage bekommen oder bekommen sie sie noch?
Antwort:
Alle 25 Bezirksausschüsse haben im Anschluss an die Stadtratssitzung vom 13.12.2017 einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. Zuvor wurde der von den Bezirksausschüssen und dem Bund Naturschutz e.V. erarbeitete 21-Punkte-Katalog bei den Regionalgesprächen mit den Bezirksausschüssen in unserem Hause im Juni und Juli 2017 thematisiert. Eine vorherige Einbindung wurde nicht eingefordert und hätte zudem zu erheblichen Verzögerungen geführt.
Auch bei einer vom Bund Naturschutz e.V. im Ökologischen Bildungszentrum am 16.3.2018 organisierten Baumschutz-Veranstaltung für Bezirksausschussmitglieder, bei der Vertreterinnen der Unteren Naturschutzbehörde deren zahlreichen Fragen Rede und Antwort standen, wurde eine mangelnde Einbindung der Bezirksausschüsse bei o.g. Baumschutzbeschluss nicht thematisiert.
Frage 5:
Ist es geplant zu evaluieren, ob 60% der Baumnachpflanzungskontrollen tatsächlich realisiert worden sind und welche Auswirkungen die stärkeren Kontrollen auf die Nachpflanzungspraxis haben? Wenn ja bis wann?
Antwort:
Ja. Eine Evaluierung der verstärkten Ersatzpflanzungskontrollen wird voraussichtlich Ende 2020 erfolgen. In diesem Jahr dürften aussagekräftige Daten, ggf. auch hinsichtlich der Auswirkungen der verstärkten Kontrollen auf die dann erreichte Ersatzpflanzungsquote insgesamt, vorliegen.
Frage 6:
Wie wird mit den Ersatzpflanzungen umgegangen, die in den letzten 10 Jahren nicht kontrolliert wurden? Werden diese jetzt auch kontrolliert?
Antwort:
Wie in der Antwort zu Frage 2 bereits dargelegt kann auch bei den Ersatzpflanzungsforderungen der letzten 10 Jahre, bei denen der Vollzug nicht gemeldet wurde, Zug um Zug nachkontrolliert werden, sofern dies aufgrund der personellen Kapazitäten in der Verwaltung möglich ist.