Maximilianswerk: Kommen die Stadtwerke München ihrer Instandhaltungs- und Erhaltungspflicht nach?
-
Rathaus Umschau 70 / 2018, veröffentlicht am 12.04.2018
Maximilianswerk: Kommen die Stadtwerke München ihrer Instandhaltungs- und Erhaltungspflicht nach?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 16.2.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 16.2.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Die Stadtwerke München (SWM) sind Eigentümerin des Maximilianswerks, kurz: Maxwerk. Das Maxwerk steht unter Denkmalschutz. Seit längerem bietet das Bauwerk unterhalb des Landtags einen vernachlässigten Eindruck. Über den äußerlich verwahrlosten Zustand hinaus scheint das Bauwerk auch substanzielle Schäden aufzuweisen. In einem bei der städtischen Lokalbaukommission am 9.3.2016 eingereichten Antrag auf Vorbescheid ist ausgeführt: ‚Für das nicht dauerhaft personell besetzte Gebäude besteht hinsichtlich schadhafter Flachdachab- dichtung mit begründetem Verdacht auf Bauteilkorrosion sowie im Bereich der Fassade insbesondere aufgrund zunehmender Graffiti-Versprühungen derzeit erheblicher Sanierungsbedarf.‘
In der Februarausgabe der Stadtteilzeitung Haidhauser Nachrichten ist die Pressestelle der SWM mit folgender Aussage zitiert: ‚Im Jahr 2017 waren keine betriebsbedingten Instandhaltungsmaßnahmen notwendig.‘“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Trifft es zu, dass die Stadtwerke München mindestens seit März 2016 ihrer Instandhaltungspflicht für das Bauwerk nicht in ausreichendem Umfang nachkommen?
Antwort der SWM:
Das Gebäude wird seit jeher von den SWM instand gehalten. Die Turbine im Maxwerk arbeitet kontinuierlich. Von der sauberen Stromerzeugung mit Hilfe von Wasserkraft profitieren die Münchner Bürgerinnen und Bürger.
Frage 2:
Haben die Stadtwerke München die im Antrag auf Vorbescheid beschriebenen Mängel am Bauwerk beheben lassen? Falls nicht, wie passt dies zur Verpflichtung der Stadtwerke als Eigentümerin, ein unter Denkmalschutz stehendes Bauwerk zu erhalten?
Antwort der SWM:
Die im erwähnten Antrag auf Vorbescheid enthaltene Feststellung bzw. Vermutung bzgl. der Terrasse bezieht sich auf eine etwaige Nutzung der Dachflächen als Aufenthaltsflächen für eine größere Personenzahl. Aktuell wird die Dachfläche aber nicht als Aufenthaltsfläche genutzt, so dass eine Instandsetzung der Dachkonstruktion noch nicht notwendig erscheint.
Frage 3:
Werden die Stadtwerke künftig ihrer Pflicht zu laufender Bauinstandhaltung und Erhalt des Denkmals nachkommen?
Antwort der SWM:
Aktuell wird das Gebäude im Rahmen seiner Nutzung als Wasserkraftwerk instand gehalten. Die Maßnahmen hierzu erfolgen entsprechend der Notwendigkeit. Das Gebäude ist in der Vergangenheit von den SWM auch immer wieder neu gestrichen worden. Aufgrund seiner Lage in einer Grünfläche waren allerdings meist schon nach einer Nacht erneut Graffitis am Gebäude festzustellen. Bereits nach kurzer Zeit sah das Gebäude leider immer wieder aus wie vor dem neuen Anstrich.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.