Mehr Sicherheit durch Verhaltensregeln gegenüber Frauen in den Fahrzeugen der MVG
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Heike Kainz, Dr. Manuela Olhausen und Sabine Pfeiler (CSU-Fraktion) vom 27.10.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die MVG zur Entwicklung einer Präsentation über Verhaltensregeln gegenüber Frauen in öffentlichen Verkehrsmitteln zur ganzjährigen Anzeige auf den Dialog-Displays und Informations-Monitoren in deren Fahrzeugen auf.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft eine Angelegenheit des operativen Geschäfts der SWM. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die um Stellungnahme gebetene Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) äußerte sich wie folgt:
„Die MVG zeigt auf dem rechten Monitor der Doppelbildschirme in U-Bahnen und Straßenbahnen im Rahmen des ‚Münchner Fensters‘ zwei Arten von Filmen mit Verhaltensregeln.
In den ‚Rücksichtnahme-Filmen‘ wird daran erinnert, dass Aufmerksamkeit den anderen Fahrgästen gegenüber die Fahrt mit U-Bahn, Bus oder Tram für alle angenehmer macht – sei es, indem man seinen Kaffeebecher nicht einfach liegen lässt, sei es, dass man nicht mit seiner Tasche einen Sitzplatz blockiert, dass man auf einer Wechselrolltreppe den Vortritt lässt oder jemand anderem seinen Sitzplatz anbietet.
Die Filmreihe mit dem Münchner Kindl zeigt, wie man sich im öffentlichen Nahverkehr am besten verhält, dass alle reibungslos vorankommen – vom Freihalten des Sicherheitsstreifens bis zum Zusteigen an allen Türen.
Das Verhalten bzw. eventuelle Fehlverhalten von männlichen Fahrgästen Frauen gegenüber ist dagegen nicht ÖPNV-spezifisch, sondern eine gesamtgesellschaftliche Frage. Dieses Thema steht daher nicht im Fokus des der MVG zur Verfügung stehenden Zeitkontingents im Münchner Fenster, zumal die Sicherheit in den MVG Verkehrsmitteln von den Fahrgästen auch im bundesweiten Vergleich als überdurchschnittlich gut eingeschätzt wird.Auch seitens der Kunden wurde das Thema noch nicht an uns herangetragen.
Ferner bitten wir zu bedenken, dass ein sensibles, sehr leicht zu Missverständnissen führendes komplexes Thema wie die Vermittlung eines Verhaltenskodex in der im Fahrgast-TV gebotenen Kürze – noch dazu tonlos! – kaum in geeigneter Weise möglich erscheint.
Die MVG sieht aus den genannten Gründen von der vorgeschlagenen Präsentation von Verhaltensregeln im Fahrgast-TV ab.“
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft bedauert diese Haltung der MVG. Sollten sich künftig geeignete Darstellungsformen ergeben, wird das Referat für Arbeit und Wirtschaft jedoch erneut prüfen, ob Möglichkeiten zur Umsetzung Ihres Vorschlages bestehen.
Das Antwortschreiben ist mit der Gleichstellungsstelle für Frauen abgestimmt.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.