(teilweise voraus) Das Sozialreferat begrüßt den Vorstoß der Staatsregierung, Pflegebedürftige und Pflegende künftig mehr zu fördern und zu unterstützen. Das Sozialreferat sieht bei dem Pflegepaket jedoch noch deutliche Lücken und fordert: Mit dem Landespflegegeld, das einmal jährlich in Höhe von 1.000 Euro für Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern und mindestens einer Pflegestufe zwei ausbezahlt werden soll, werden Betroffene und Angehörige jedoch erst dann entlastet, wenn das Geld nicht auf die Sozialhilfe angerechnet wird. Es sollte deshalb bei der Erarbeitung der Gesetzesgrundlage darauf geachtet werden, dass das Landespflegegeld nicht auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet wird, sondern dieses tatsächlich den Pflegebedürftigen zur Verfügung steht.
Erneut wird daneben auf Landesebene das Problem des Pflegenotstands aufgegriffen. Das Sozialreferat begrüßt die Initiative der Bayerischen Staatsregierung, dass Altenpflege flächendeckend nach Tarif bezahlt wird. Es sollte daher aber auch das Berufsfeld der Pflege mit seiner dreijährigen Ausbildung und seinen Aufgabenfeldern attraktiv gehalten und im Ansehen gestärkt werden. Dazu gehört, bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen, also neben einer gerechten und angemessenen Bezahlung auch für einen besseren Personalschlüssel zu sorgen, damit Arbeitsbelastung und Entlohnung endlich in ein stimmiges Verhältnis kommen.
Die Landeshauptstadt München fördert stationäre Pflegeplätze seit dem einseitigen Ausstieg des Freistaats Bayern aus der Investitionsförderung im Jahr 2004 weiterhin aus kommunalen Mitteln. Sie hat seit 1998 rund 58 Millionen Euro in die Schaffung und Modernisierung von Pflegeplätzen investiert und wird sich auch künftig für die Ausweitung von Pflegeplätzen einsetzen.