Was sind die Konsequenzen aus dem Fall des abgebrannten Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Gerhard Mayer, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 4.8.2017
Antwort Kommunalreferent Axel Markwardt:
Ausgelöst durch den Brand im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Freimann haben sich für Sie Fragen gestellt, wie der Vorfall aufgearbeitet wird und was in Zukunft präventiv getan werden kann.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung von Fragen, die das Kommunalreferat in Abstimmung mit der Branddirektion wie folgt beantwortet:
Frage 1:
Weshalb gibt es in den Gerätehäusern bzw. an den Standorten der Freiwil- ligen Feuerwehr München keine Brandmeldeanlagen?
Antwort:
Die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr stammen überwiegend aus den 1970er und 1980er Jahren, zum Teil aber auch aus der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Brandmeldeanlagen waren damals noch nicht üblich und baurechtlich nicht gefordert. Die geringe Anzahl an Bränden in diesen Gebäuden gab auch keinen Anlass dazu, Brandmeldeanlagen in Bestandsbauten nachzurüsten.
Frage 2:
Wäre es aus aktuellem Anlass nicht geboten, Brandmeldeanlagen in allen bestehenden Objekten der Freiwilligen Feuerwehr nachzurüsten? Und wie sieht die Planung in Bezug auf den Brandschutz für die 19 geplanten Neu- bauten der Freiwilligen Feuerwehr aus?
Antwort:
Baurechtlich besteht laut Aussage der Branddirektion derzeit keine Notwendigkeit einer Nachrüstung.
Die geringe Anzahl an Bränden in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr in München gab bisher keinen Anlass für die Genehmigungsbehörde, über eine generelle Nachrüstung von Brandmeldeanlagen in dieser Art von Gebäuden nachzudenken.Soweit in Einzelfällen für diese Gebäude aufgrund von gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund eines Gutachtens des bei der Planung einzuschaltenden Brandschutzsachverständigen Brandmeldeanlagen in den Gebäuden zu verbauen sind, wird dies selbstverständlich vom Kommunalreferat beauftragt.
Frage 3:
Wie hoch sind die Kosten für solche Brandmeldeanlagen bzw. für die Ausrüstung aller Objekte der Freiwilligen Feuerwehr?
Antwort:
Im Falle der Planungen für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Freimann wurden die Kosten für die (gesetzlich nicht vorgeschriebene und vom Brandschutzsachverständigen nicht geforderte) Brandmeldeanlage auf knapp 50.000 Euro geschätzt.
Bei 21 Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr München würden somit überschlägig geschätzt ca. 1,1 Mio. Euro Kosten für den Einbau von Brandmeldeanlagen anfallen.
Frage 4:
Wie sind die Haupt- und Nebengebäude der Freiwilligen Feuerwehr trotz fehlender Brandmeldeanlage versicherungsrechtlich abgedeckt?
Antwort:
Bei ausschließlich eigengenutzten Gebäude der Landeshauptstadt München besteht grundsätzlich keine Brandversicherung.
Die Haushaltsmittel zur Schadensbehebung des Brandes werden von der Stadtkämmerei zur Verfügung gestellt.
Frage 5:
Wie löst die Stadtverwaltung jetzt das aktuelle Problem – schließlich gibt es einen aktuellen Stadtratsbeschluss zur Überplanung des Grundstücks vor Ort für die Freiwillige Feuerwehr Freimann?
Antwort:
Das durch den Brand unbenutzbar gewordene Gebäude wird abgebrochen.
Anstelle des bisherigen Gerätehauses wird – sobald die Baugenehmigung hierfür vorliegt – interimsweise eine Leichtbauhalle am alten Standort er-richtet, welche bis zum Baubeginn für das neue endgültige Gerätehaus an diesem Standort verbleiben soll.
Die Planungen für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Freimann laufen unverändert weiter. Während der Bauphase wird das Gerätehaus interimsweise in verkleinerter Form auf einem stadteigenen Grundstück im Einsatzbereich dieser Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr untergebracht werden.
Es ist nicht möglich, das Interimsgerätehaus jetzt schon auf dem Ausweichgrundstück zu errichten, da dort nur ein räumlich reduziertes Gerätehaus untergebracht werden kann und diese Gebäudereduzierung für die Branddirektion nur beschränkt auf die ca. 2-jährige Bauzeit für das endgültige Gerätehaus akzeptabel ist.
Frage 6:
Wie sieht es mit den oben gestellten Fragen bei der Berufsfeuerwehr München aus?
Antwort:
Soweit die Ausstattung dieser Gebäude mit Brandmeldeanlagen gesetzlich vorgeschrieben ist und somit vom Brandschutzsachverständigen gefordert wird, werden diese Gebäude mit solchen Anlagen ausgestattet oder nachgerüstet. Dies ist in der Regel aber nur der Fall, wenn baurechtliche Abweichungen oder ein außergewöhnliches betriebliches Brandrisiko damit kompensiert werden sollen.
Allerdings sind Brandmeldeanlagen nicht nur für die Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr und die Feuerwachen der Berufsfeuerwehr ein Thema. Das Kommunalreferat hat deshalb bei der Branddirektion nachgefragt, ob es aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes auch bei anderen stadteigenen Gebäuden (Verwaltungsgebäude, Bildungseinrichtungen, Schulen, Wohn- und Geschäftshäuser, Kinderbetreuungseinrichtungen) aus der Sicht des vorbeugenden Brandschutzes sinnvoll erscheint, dass über gesetzliche Vorschriften und Brandschutzsachverständigengutachten hinaus Brandmeldeanlagen eingebaut bzw. nachgerüstet werden sollen.
Soweit über gesetzliche Vorschriften und Brandschutzsachverständigengutachten hinaus eine Ausstattung weiterer stadteigener Anwesen mit Brandmeldeanlagen befürwortet wird, beabsichtigt das Kommunalreferat, dies im Hinblick auf die dafür benötigten Haushaltsmittel in den nächsten Monaten dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.