Es reicht – die LHM beantragt einen Zuzugsstopp für „Flüchtlinge“!
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Rathaus Umschau 73 / 2018, veröffentlicht am 17.04.2018
Es reicht – die LHM beantragt einen Zuzugsstopp für „Flüchtlinge“!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.1.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, die Landeshauptstadt München solle beim Freistaat einen Zuzugsstopp für weitere Flüchtlinge beantragen.
Die Verteilung von Flüchtlingen innerhalb Bayerns ist in § 3 der Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) mit festgelegten Quoten gesetzlich geregelt. Die Landeshauptstadt München hat hier daher keine Entscheidungskompetenz.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.