Auswirkungen der Reform des Emissionshandels auf die Einschätzungen zur Stilllegung des HKW Nord im Jahr 2022?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Dominik Krause, Sabine Krieger, Sabine Nallinger und Hep Monatzeder (Fraktion die Grünen/Rosa Liste) vom 12.1.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 12.1.2018 führten Sie als Begründung aus:
Die EU hat sich im November 2017 auf eine Reform des Emissionshandels geeinigt. Unter anderem soll es einem Mitgliedstaat möglich sein, bei Stilllegung eines Kohlekraftwerks die eingesparten CO2 Zertifikate vom Markt zu nehmen und so die Gefahr gebannt werden, dass zusätzliche nationale Einsparungen in einem Land durch Mehremissionen in einem anderen Land zunichte gemacht werden.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Gibt es Auswirkungen der Reform des Emissionshandels auf die Stilllegung des HKW Nord in 2022?
Antwort SWM:
Auch vor der Reform des Emissionshandelssystems war es, zumindest theoretisch, möglich, dass Mitgliedsstaaten oder Unternehmen CO2-Zertifikate zurückhalten oder stilllegen, verbunden mit Kosten in Höhe des Marktwerts der stillgelegten Zertifikate. Diese Möglichkeit wird in der aktuellen Reform nur konkretisiert. Ein weiterer, jedoch noch nicht endgültig festgelegter Reformschritt ist die Löschung überschüssiger Zertifikate in der Marktstabilitätsreserve nach 2023. Sollte der Füllstand der Marktstabilitätsreserve ab 2023 das jeweilige Versteigerungsbudget des Vorjahres überschreiten, werden alle darüber hinausgehenden Zertifikatsmengen gelöscht. Das heißt, dass die durch eine vorzeitige Abschaltung des Kohleblocks freiwerdenden Zertifikate nur dann nicht an anderer Stelle die Emissionsmenge erhöhen, wenn der Überschuss in der Marktstabilitätsreserve ab 2023 und in den Folgejahren über dem jeweiligen jährlichen Versteigerungsbudget liegt.
Frage 2:
Verändert sich die Einschätzung der SWM in Hinblick auf die ökologische Wirksamkeit der Stilllegung?
Antwort: SWM:
Die hohen Unsicherheiten, insbesondere in der konjunkturellen Entwicklung und dem Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa, erlauben keine belastbare Einschätzung über die Überschussentwicklung in der Marktstabilitätsreserve. Demzufolge ist eine grundsätzliche Aussage zur ökologischen Wirksamkeit der Abschaltung des Kohleblocks im HKW Nord nicht möglich.
Frage 3:
Hat die Reform des Emissionshandels Einfluss auf die wirtschaftliche Betrachtung des Kohleausstiegs in München?
Antwort SWM:
In den Gutachten zu den technischen und wirtschaftlichen Folgen einer vorzeitigen Abschaltung des Kohleblocks im HKW Nord wurden in den verschiedenen Szenarien auch CO2-Preise angenommen, die deutlich über dem heutigen Preisniveau liegen. Die jetzt beschlossenen Reformen des Emissionshandels wurden schon mehrere Jahre diskutiert und können nun dafür sorgen, dass der CO2-Preis ansteigt. Daher ist von Seiten des CO2-Preises keine Neubewertung der Abschaltung nötig.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.