Warum verkommt das Flussmeisterhaus am Wehrsteg auf der Praterinsel und wird nicht von Schmierereien befreit bzw. dann lieber für Streetart-Künstler zur Verfügung gestellt?
Anfrage Stadtrat Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 26.2.18
Antwort Baureferat:
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Das Flussmeisterhaus am Wehrsteg der Praterinsel ist seit geraumer Zeit von Schmierereien übersät, die nach weltweiter Erfahrung dafür sorgen, dass Nachahmer nicht nur dieses städtische Gebäude weiter verunzieren, sondern auch in der Umgebung nach weiteren Objekten Ausschau halten, um diese Gebäude auch zu verschmieren. Nur die schnelle Beseitigung dieser Schmierereien verspricht Erfolg, weil die Täter dann keine Nachahmung dort finden und sich selbst meist frustriert abwenden, wenn sie ihre ‚Werke‘ innerhalb kurzer Zeit nicht mehr vorfinden. Diese erstmals in New York wissenschaftlich untermauerte These, hat sich weltweit durchgesetzt, wenn es darum geht, solche Verschandelungen des Stadtbildes möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten. Leider scheint sich das bis zu einigen Dienststellen der LH-München nicht herumgesprochen zu haben. Andererseits könnte so ein Objekt auch sehr gut von Streetart-Künstlern gestaltet werden, die dann dem Häuschen einen ganz besonderen Charakter geben und so ein Kunstobjekt an der Isar schaffen.“
Ihre daraus resultierenden Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Warum werden die Schmierereien am Flussmeisterhäuschen am Wehrsteg der Praterinsel seit Monaten nicht beseitigt, so dass das Gebäude zuneh- mend einen verwahrlosten Eindruck macht?
Antwort:
Der Stadtrat hat sich mehrfach mit dem Thema „Entfernung von illegalen Schmierereien und Graffiti“ befasst und dafür ausgesprochen, dass illegale Schmierschriften, soweit möglich, durch städtisches Fachpersonal und Fachfirmen von Bauwerken entfernt werden. Bezüglich der Dringlichkeit soll nach den Inhalten der Darstellungen unterschieden werden. Demnach sind obszöne, politische oder beleidigende Graffiti unverzüglich zu entfernen, eine Entfernung sämtlicher Schmierschriften sei nicht wirtschaftlich, da erfahrungsgemäß gereinigte Flächen sehr zeitnah wieder beschmiert werden (Beschluss des Bauausschusses vom 8.12.1998, Beschluss des Kulturausschusses vom 14.6.2007, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 09905 undBeschluss des Bauausschusses vom 8.7.2008, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 00418).
Im Umgang mit illegalen Schmierschriften an stadteigenen Ingenieurbauwerken hält sich das Baureferat an die Vorgaben des Stadtrats, die lediglich eine unmittelbare Entfernung obszöner und politischer Schmierereien vorsehen. Illegal angebrachte Darstellungen anderen Charakters werden im Einzellfall geprüft und gegebenenfalls entfernt.
An besonders bedeutenden Stellen entfernt das Baureferat zusätzlich im gewissen Turnus die illegalen Gestaltungen.
Die illegale Bemalung des Wehrgebäudes wurde planmäßig am 5.3.2018 entfernt. Bereits am 7.3.2018 wurden neue illegal angebrachte Schmierereien an den Wandflächen festgestellt.
Frage 2:
Kann das Häuschen nicht auch einen wertvollen „Farbtupfer“ an der Isar darstellen, wenn man es zur Gestaltung der Außenflächen, einem Streetartkünstler oder einem Münchner Streetart-Verein, wie „Positive Propaganda“ überlässt?
Antwort:
Um illegalen Graffiti vorzubeugen, ist aus Sicht des Baureferats eine Gestaltung der Außenwände des Wehrgebäudes grundsätzlich denkbar. Da sich das Gebäude mit angrenzenden Baudenkmälern in einer sehr bedeutenden Lage im Isarraum befindet, ist mit der Wahl der Gestaltungsmittel sensibel umzugehen, und es sind sehr hohe Qualitätsmaßstäbe anzusetzen. Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Erscheinung des Gesamtensembles müssen berücksichtigt werden.
Das Baureferat prüft daher geeignete Möglichkeiten, um das Erscheinungsbild des Wehrgebäudes nachhaltig zu verbessern. Zwischenzeitlich wird eine Tafel mit vielen Informationen zum Ort an diesem Gebäude angebracht.
Zu Ihrer Information möchten wir Ihnen zudem mitteilen, dass das Baureferat seit mehreren Jahren auf Anfrage hin Künstlern, Schulen und Jugendtreffs Flächen an städtischen Unterführungs- und Brückenbauwerken für legale Graffitigestaltungen zur Verfügung stellt, um illegalen Beschmierungen vorzubeugen. Die Eignung der Bauwerke wird vorab in jedem Einzelfall geprüft. Die Lage und Baubeschaffenheit sowie der optische Zustand des Bauwerks sind hierbei die wichtigsten Kriterien. Das Baureferat hält sich mit dieser bewährten Vorgehensweise an den Beschlussdes Bauausschusses vom 26.4.2007, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 09711, den Beschluss des Kulturausschusses vom 14.6.2007, Sitzungsvorlage Nr. 02-08/V 09905 und den Beschluss des Bauausschusses vom 8.7.2008, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 00418. In diesen ist festgelegt, dass Flächen an Unterführungs- und Brückenbauwerken für legale Graffitigestaltungen zur Verfügung gestellt werden sollen, um nachhaltig Reinigungsaufwand zu reduzieren.
Beispiele für erfolgreich umgesetzte genehmigte Graffitigestaltungen an städtischen Bauwerken sind an der Donnersbergerbrücke im Bereich zwischen der Arnulfstraße und des S-Bahnhalts, der Unterführung am Friedensengel und der Unterführung unter der Corneliusbrücke zu sehen.