Gestern ist der Mieter, der bereits im Oktober 2017 wegen permanter illegaler Weitervermietungen seiner Wohnung in Ersatzzwangshaft genommen worden war, erneut festgenommen worden und befindet sich wieder in Haft.
Das Sozialreferat hatte beim Verwaltungsgericht zum zweiten Mal Antrag auf Ersatzzwangshaft gestellt, nachdem der Mann die Anordnungen des Sozialreferats auch nach Beendigung der ersten Inhaftierung nicht befolgt hatte. Die Zweckentfremdung der Wohnung wurde weiterhin fortgesetzt. Der Mieter vermietet neben der betreffenden Wohnung noch weitere Wohnungen in München an wechselnde Untermieter weiter, ähnlich einem Hotelbetrieb, und erzielt damit hohe Einnahmen. Diese Personen halten sich meist nur vorübergehend -– nämlich wegen einer medizinischen Behandlung – in den Wohnungen auf. Die Wohnungen werden somit ihrer eigentlichen Zweckbestimmung entzogen. Das Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration, hatte dem Mieter nach Bekanntwerden die zweckfremde Nutzung wiederholt untersagt und Zwangsgelder festgesetzt. Mehrere gegen ihn verhängte und kontinuierlich erhöhte Zwangsgelder waren uneinbringlich. Um den Mieter zur Aufgabe der Zweckentfremdung zu bewegen, beantragte das Sozialreferat beim Verwaltungsgericht in Bezug auf die selbe Wohnung daher erneut eine Ersatzzwangshaft, die vom Gericht abermals angeordnet und nunmehr auch vollstreckt wurde.
Darüber hinaus erließ das Sozialreferat in Bezug auf die betreffende Wohnung gegen den Mieter bereits einen Bußgeldbescheid in Höhe von 50.000 Euro.