Energiewende in München voranbringen I – durch Mieterstrom günstigen Sonnenstrom für die Münchner*innen verfügbar machen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Herbert Danner, Lydia Dietrich, Katrin Habenschaden, Dominik Krause, Sabine Krieger, Jutta Koller, Hep Monatzeder und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 30.11.2017
Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit i. S. v. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Sie beantragen:
„Die LH München organisiert im Frühjahr 2018 eine Informationsveranstal- tung für Münchner Immobilienbesitzer*innen und Bauträger (Münchner Immobilienwirtschaft, Baugemeinschaften, Genossenschaften, etc.), um über das Konzept des Mieterstroms zu informieren und potentiell Interessierte mit den SWM oder weiteren Anbietern auf diesem Sektor zusammenzubringen, die Mieterstrom in ihrem Portfolio haben.“ Als Begründung führen Sie aus:
„Mieterstrom bezeichnet elektrische Energie, die in dezentralen Stromerzeugungsanlagen erzeugt und direkt vor Ort durch die Mieter*innen bzw. Besitzer*innen von Wohnungen in größeren Wohngebäuden verbraucht wird. Das Mieterstromprodukt ist dabei immer eine Kombination von lokal erzeugtem Strom mit einer Stromlieferung aus dem Netz, um Versor- gungssicherheit zu gewährleisten. Wesentlich ist dabei, dass der dezentral erzeugte Strom von einem Lieferanten (der auch Betreiber der Anlage sein kann) an Dritte, also an die Mieter*innen vor Ort, geliefert wird. Besonderes Merkmal des Mieterstroms ist, dass er vom Erzeugungs- zum Verbrauchsort nicht durch ein öffentliches Stromnetz geleitet wird. Aufgrund der hohen Kosten für Abrechnung, Vertrieb und Messungen des Mieterstroms war dieses Konzept für Immobilieneigentümer*innen bislang oftmals nicht rentabel.
Doch seit dem 25. Juli 2017 ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten, welches den Mieterstrom für die Vermieter*innen wirtschaftlich attraktiver gestaltet. Es ermöglicht einen Mieterstromzuschlag als Direktförderung für PV-Anlagen bis max. 100 kWp.
Künftig erhalten die Anlagenbetreiber für den lokal verbrauchten Mieter- strom eine staatliche Förderung von bis zu 3,8 Cent pro kWh. Dadurch können die anfallenden Kosten für den Betrieb von PV-Anlagen kompensiert werden und gleichzeitig spart der saubere, lokale Strom aus regenerativen Energiequellen CO2. Damit können Mieter*innen und Vermieter*innen aktiv die Energiewende voranbringen und gleichzeitig von günstigen und stabilen Strompreisen profitieren.“
Zu Ihrem Antrag vom 30.11.2017 darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das beim Referat für Gesundheit und Umwelt angesiedelte Bauzentrum organisiert seit vielen Jahren zu allen Themen rund ums Bauen und Wohnen Informationsveranstaltungen und Fachforen für unterschiedliche Ziel- und Akteursgruppen, auch zur Vernetzung von Anbietern und Interessierten. Insofern wird Ihrem Antrag bereits entsprochen, soweit Sie die Organisation einer Informationsveranstaltung für Münchner Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer sowie Bauträgerinnen und Bauträger beantragen.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt begrüßt ausdrücklich den Gedanken, Münchner Immobilienbesitzerinnen und -besitzern sowie Bauträgerinnen und Bauträger zum neuen Mieterstromgesetz zu informieren und gleichzeitig die am Markt vorhandenen Angebote vorzustellen. Deswegen werden über das Bauzentrum München bereits seit vielen Jahren Informationen und Veranstaltungen angeboten, in denen die Möglichkeiten zur Verbreitung der Solarenergie an möglichst allen Gebäuden für möglichst alle Bürgerinnen und Bürger dargestellt wird. Zum Themenbereich wurde u.a. bereits am 21. Juli 2016 eine umfangreiche Fachveranstaltung zur Vermarktung von Strom aus Photovoltaik und Blockheizkraftwerken (BHKW) durchgeführt (Titel: „Vermarktung von Strom aus PV und BHKW – Betreiber-Konzepte für Mieter_innen und Vermieter_innen/Rechtliche Aspekte“). Hier wurden die unterschiedlichsten Konzepte für Mieterstromprojekte und deren rechtliche Aspekte detailliert vorgestellt und diskutiert.
Das Thema wird durch das Bauzentrum München auch über Abendforen regelmäßig aufgegriffen, zuletzt am 24.10.2017 mit dem Titel „Mieterstrom: Mehr Gerechtigkeit in der Energiewende?“ mit der Beteiligung relevanter Akteure in München. Auch im Rahmen der internationalen Messe „Intersolar“ Ende Juni 2018 werden hierzu umfassende Informationen erwartet.
Das Referat für Gesundheit und Umwelt wird Ihre Anregungen gerne aufgreifen und sobald wie organisatorisch möglich eine weitere Fachveranstaltung zum Thema Mieterstrom organisieren (je nach Verfügbarkeit von Referenten und Räumen). Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch kein konkreter Termin für die nächste Veranstaltung genannt werden. Wir werden Sie aber über den konkreten Termin informieren und auch die Münchner Immobilienbesitzerinnen und -besitzer sowie Bauträgerinnen und Bauträger über geeignete Instrumente auf die Veranstaltung aufmerksam machen.
Der Intention Ihres Antrags wird damit schon jetzt Rechnung getragen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.