Verhandlungen mit oBike aufnehmen: Nutzung des öffentlichen Raums muss geregelt werden
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Pfeiler und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 24.8.2017
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag bitten Sie die Stadtverwaltung darum, dass mit der asiatischen Bike-Sharing Plattform oBike Regelungen zum Abstellen ihrer Fahrräder im öffentlichen Raum vereinbart werden.
Wir möchten uns für die verspätete Beantwortung entschuldigen.
Wie Sie vielleicht der umfangreichen Presseberichterstattung in den vergangenen Wochen entnehmen konnten, hat die Firma oBike Ende März 2018 angekündigt, einen Großteil der Leihfahrräder (ca. 6.000 der 7.000 Leihräder) aus München im Laufe des Monats April abzuziehen. Gleichzeitig hat die Landeshauptstadt einen Handlungsleitfaden mit Rahmenrichtlinien und Empfehlungen für Anbieter stationsloser Fahrradverleihsysteme veröffentlicht, um Konflikte im täglichen Miteinander der Verkehrsteilnehmer zu vermeiden.
Zu Ihrem Antrag vom 24.8.2017 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch intensive Abstimmungen zwischen den Referaten mittels einer rechtlichen Prüfung und der gemeinsamen Erstellung eines Leitfadens mit Rahmenrichtlinien und Empfehlungen an Anbieter stationsloser Fahrradvermietsysteme entsprochen wurde.
Zu Ihrem Antrag vom 24.8.2017 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Für einen geordneten Betrieb stationsloser Fahrradvermietsysteme und die sinnvolle Ergänzung und Unterstützung der bestehenden Radverkehrsangebote durch diese Systeme pflegt die Landeshauptstadt München einen engen Kontakt zu den Anbietern. Neben einem intensiven Austausch mit anderen Kommunen und Institutionen hat die Stabsstelle Radverkehr der Landeshauptstadt München in Abstimmung mit den städtischen Referaten einen Leitfaden mit Rahmenrichtlinien und Empfehlungen für Anbieter stationsloser Fahrradvermietsysteme erarbeitet, welcher bestehenden Fahrradvermietanbietern und Interessenten vorgelegt wird, mit der Bitte, diese zu berücksichtigen. Darin werden die Unternehmen unter anderem gebeten, maximal fünf Räder pro Standort aufzustellen, defekte Mieträderzu warten und ein Servicetelefon für Nutzerinnen und Nutzer aufzubauen. Der Leitfaden mit der Anforderungsliste wurde in der Sitzung des Lenkungskreises Radverkehr vom 30.11.2017 den teilnehmenden Mitgliedern und Stadträten vorgestellt und diskutiert. Der Leitfaden mit Empfehlungen und Rahmenrichtlinien für Anbieter stationsloser Fahrradvermietsysteme wurde in der Zwischenzeit auf der Website https://radlhauptstadt.muenchen.de/radlnetz/fahrradverleih/ veröffentlicht.
Das vorliegende Rechtsgutachten aus dem Kreisverwaltungsreferat kommt zum Ergebnis, dass stationslose Fahrradvermietsysteme keine Sondernutzung darstellen. Das Abstellen von Leihfahrrädern – auch in massiver Form – fällt nach derzeitiger herrschender Meinung unter den Gemeingebrauch und stellt eine zulässige Teilnahme am Straßenverkehr dar. Ausschlaggebend für den Gemeingebrauch ist, ob das auf öffentlichem Verkehrsgrund abgestellte Fahrrad nach objektiver Betrachtung jederzeit betriebsbereit und fahrtüchtig ist. Fahrräder dürfen nur so platziert werden, dass ernsthafte und erhebliche Behinderungen für andere VerkehrsteilnehmerInnen ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund ist die Stadt im kontinuierlichen Gespräch mit dem Anbieter oBike und hat diesen mehrfach auf die Missstände hingewiesen und das Unternehmen aufgefordert, diese schnellstmöglich zu beseitigen.
Die Landeshauptstadt steht vor diesem Hintergrund in Kontakt mit anderen Institutionen, um verbindliche Vorgaben für ein geregeltes Abstellen von Mietfahrrädern festlegen zu können. Hierfür müssen aber gesetzliche Rahmenbedingungen auf Länder- oder Bundesebene angepasst werden. Der dringend erforderliche Regelungsbedarf für neue Anbieter stationsloser Leihradsysteme wird auch in einem Schreiben des Oberbürgermeisters an das Bayerische Staatsinnenministerium thematisiert. In der Diskussion um ein bayerisches Car-Sharing-Gesetz soll auch die Thematik stationsloser Fahrradverleihsysteme ergänzt werden.
Grundsätzlich begrüßt die Landeshauptstadt zusätzliche Mobilitätsangebote und die Förderung des „Sharing“-Gedankens. Die hohen Nutzerzahlen von MVG-Rad haben gezeigt, dass Vermieträder sehr wohl genutzt werden und das steigende, multimodale Verkehrsverhalten der Bürgerinnen und Bürger unterstützt. Dennoch müssen diese Angebote den Service- und Qualitätsstandards der Landeshauptstadt entsprechen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.