Sprachförderung für Migranten in München – Kosten, Position der
LHM
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 22.9.2017
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 22.9.2017 führen Sie Folgendes aus:
„Aus der jüngst veröffentlichten Antwort des Berliner Senats auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann vom August geht hervor, dass in Berlin auch Asylbewerbern ohne Aufenthaltstitel kostenlose Deutschkurse angeboten werden. Der Berliner Senat weicht damit von der Praxis des Bundes ab, für die Kosten von Integrationsmaßnahmen nur bei guter Bleibeperspektive aufzukommen. Konkret hieß es in der Anfrage vom 14. August: ‚Welche Möglichkeit haben Personen, die die Kriterien des BAMF nicht erfüllen, in Berlin trotzdem an Sprach-und Integrationskursen teilzunehmen?‘
In der jetzt veröffentlichten Antwort vom 1.9. heißt es: ‚Die Berliner Basis- kurse umfassen bis zu 400 Unterrichtseinheiten und können zum Sprachniveau A2 führen. In den Doppelhaushalt 2018/19 sollen dafür insgesamt fast 10,5 Mio. Euro eingestellt werden.‘ (Quelle: http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s1812022.pdf; zul. aufgerufen: 21.9.2017, 14.10. Uhr; KR).
Im Koalitionsvertrag des Berliner Senats heißt es (S. 115), dass sich die Berliner Koalition auf ‚Bundesebene für die Öffnung der Integrationskurse des BAMF für alle Geflüchteten unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von der ‚Bleibeperspektive‘‘ einsetzt. Und weiter: ‚Bis dahin wird die Koalition auf Landesebene Deutschkurse auch für diejenigen, die bisher von den Angeboten des BAMF ausgeschlossen sind, anbieten und bedarfsdeckend ausbauen.‘ – Es ergeben sich Fragen nach der Vergleichssituation in der LHM.“
Zu Ihrer Anfrage vom 22.9.2017 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Position vertritt die LHM bei der Sprachförderung von Migranten – werden kostenlose bzw. erstattungsfähige Deutschkurse in München grundsätzlich allen Zuwanderern/„Geflüchteten“ angeboten oder nur bei guter Bleibeperspektive?
Antwort:
Die entsprechende Position der LHM ist der Beschlussvorlage Nr. 14-20/V 09024 zu entnehmen.
Frage 2:
Welche Mittel wendet bzw. wandte die LHM für die Sprachförderung von Asylbewerbern in den Jahren 2016 und 2017 auf? (Bitte je Jahr aufführen). Welche Anteile entfielen davon a) auf die von der Volkshochschule angebotenen Deutschkurse, b) auf von freien Trägern angebotene Deutschkurse, c) auf Deutschkurse, die im Rahmen der berufsbezogenen Förderung bzw. der Integration in den Arbeitsmarkt angeboten werden?
Antwort:
Die städtisch finanzierte Sprachkursförderung für Geflüchtete belief sich im Jahr 2016 auf 4.241.398,40 Euro. Eine Aufteilung respektive der einzelnen Maßnahmenträger kann im Rahmen der laufenden Bearbeitung nicht vorgenommen werden.
Frage 3:
Welche Angebote der Sprachförderung (Deutschkurse) gibt es ggf. unabhängig von den unter 1. und 2. angefragten Angeboten für sogenannte „unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (umF‘s) in der LHM? Mit welchen Kosten schlugen diese in den Jahren 2016 und 2017 zu Buche (unabhängig davon, ob es sich z.B. um Angebote handelt, deren Kosten vom Freistaat erstattet werden)?
Antwort:
Unbegleitete Minderjährige erhalten Leistungen, die gemäß SGB VIII gesetzlich vorgesehen sind. Die Beschulung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Schulpflicht im Regelschulsystem.
Ergänzende Deutschförderung fällt unter Nachhilfe und wird per Nebenkosten finanziert. Zur Teilnahme werden die Angebote genutzt, wie unter Antwort 1. und 2. beschrieben.
Die vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen erhalten im YRC, gemäß der Betriebserlaubnis der Regierung von Oberbayern, Kurse für Deutsch als Fremdsprache. Diese sind in voller Höhe kostenerstattungsfähig.