Wie viele Illegale leben in München – und warum werden sie nicht abgeschoben?
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Rathaus Umschau 80 / 2018, veröffentlicht am 26.04.2018
Wie viele Illegale leben in München – und warum werden sie nicht abgeschoben?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 5.2.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
In Ihrer Anfrage vom 5.2.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Trotz der erklärten Absicht der Bundesregierung, illegal in Deutschland lebende Ausländer verstärkt wieder außer Landes zu bringen, ist die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen nach wie vor unerträglich hoch. Ende 2017 waren offiziell 226.000 Ausländer behördenseitig als ausreisepflichtig eingestuft. Darüber hinaus schätzen Experten die Zahl der ‚Untergetauchten‘ ohne Behördenkontakt auf weitere bis zu 520.000 Personen (nach: https://www.welt.de/politik/deutschland/article170281634/In-Deutschland-werden-Hunderttausende-Untergetauchte-vermutet.html; zuletzt aufgerufen: 4.2.2018, 18.40 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 5.2.2018 nimmt das Kreisverwaltungsreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer halten sich nach Kenntnis der LHM derzeit in München auf?
Antwort:
Die Zuständigkeit für vollziehbar ausreisepflichtige – in München aufhältige – Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Stadtgebiet München liegt nicht ausschließlich bei der Ausländerbehörde München, sondern auch bei der Regierung von Oberbayern. Daher kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Frage 2:
Was hält die LHM davon ab, die Ausreisepflicht zu vollziehen bzw. bei den zuständigen Stellen des Freistaats zu betreiben (z.B. Krankheit, Flugun- tauglichkeit der Ausreisepflichtigen, verlorene Ausweispapiere, Duldungsstatus etc. – Gründe bitte anteilig aufschlüsseln!)?
Antwort:
Eine Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger kann aus den unterschiedlichsten Gründen auszusetzen sein. Diese Gründe werden im Fachverfahren der Ausländerbehörde nicht gesondert statistisch erfasst; eine anteilige Aufschlüsselung ist daher nicht ohne eine händische Auswertung aller Vorgänge möglich.