Sicherheit in Asylbewerberheimen – Konsequenzen aus dem neuen
Integrationsgesetz
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 1.9.2017
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zuerst bedanke ich mich für die großzügig gewährte Terminverlängerung. Die notwendige stadtinterne Abstimmung erwies sich als aufwändiger als erwartet.
Sie beantragen, dass zum Thema der Sicherheit in den Asylbewerberheimen und zu den Konsequenzen aus dem neuen Integrationsgesetz die in Ihrem Antrag aufgelisteten Fragen dargestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teile ich Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 1.9.2017 Folgendes mit:
Auf Nachfrage teilt das Polizeipräsidium München zu den Fragen 1 bis 4 Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem neuen Integrationsgesetz für Asylbewerberunterkünfte in der Landeshauptstadt München?
Antwort:
„Das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG), das zum 1.1.2017 in Kraft trat, beinhaltet einige Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes (PAG), wodurch im Wesentlichen u.a. folgende polizeiliche Befugnisse geschaffen wurden:
Orte, die als Unterkunft oder dem sonstigen, auch vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dienen, werden als gefährliche Orte im Sinne des PAG erfasst, sodass dort Identitätsfeststellungen erleichtert möglich sind.
Des Weiteren erhält die Polizei nunmehr die Befugnis, wie auch bei anderen gefährlichen Orten im Sinne des PAG, zur Abwehr dringender Gefahren Wohnungen zu betreten, wenn diese als Unterkunft von Asylbewerbern und unerlaubt Aufhältigen dienen.Als Konsequenz dieser gesetzlichen Änderungen ergibt sich für die Unterkünfte der Stadt München, dass, unter Voraussetzung der erforderlichen rechtlichen Umstände, Kontrollen durch die Polizei möglich sind.“
Frage 2:
Wie oft, wonach und durch wen erfolgen Kontrollen der Unterkünfte?
Antwort:
„Das Polizeipräsidium München führt seit März 2017 Kontrollaktionen in Asylbewerberunterkünften durch. Bislang wurden insgesamt fünf Objekte einer Kontrolle unterzogen.
Die Auswahl der zu kontrollierenden Objekte erfolgt aufgrund Auswertung der polizeilichen Einsatz- und Anzeigenzahlen. Unterkünfte, die sich nach Auswertung der Einsatzstatistik als auffällig darstellen, werden entsprechend kontrolliert.
Die Kontrollmaßnahmen werden ausschließlich durch die Polizei in vorheriger Absprache mit dem jeweiligen Betreiber der Unterkunft durchgeführt. Vertreter der jeweils betreibenden Behörden sind bei den Kontrollaktionen grundsätzlich anwesend.“
Frage 3:
Zu welchen Ergebnissen kamen die bisherigen Kontrollen? Wurden illegale Gegenstände bzw. Substanzen gefunden?
Antwort:
„Bei allen bislang durchgeführten Kontrollaktionen wurden insgesamt 31 Strafanzeigen erstellt. Hauptsächlich wurden Delikte nach dem Betäubungsmittelgesetz, dem Aufenthaltsgesetz sowie Hausfriedensbrüche und Diebstähle zur Anzeige gebracht. In vier Fällen wurden illegale Betäubungsmittel (Marihuana) aufgefunden.“
Frage 4:
Kam es in München bereits zu ähnlichen Vorfällen wie in Nürnberg? Sind Fälle von illegalem Waffenbesitz bekannt?
Antwort:
„In der Anfrage vom 1.9.2017 wird auf einen Polizeieinsatz in einer Nürnberger Asylunterkunft Bezug genommen, bei welchem unter anderem
ein Sondereinsatzkommando im Einsatz war. Da die Tatzeit nicht näher konkretisiert wurde, wird hier angenommen, dass es sich dabei um dieEinsatzlage vom 18.8.2017 im Nürnberger Stadtteil Langwasser handelt. Dabei hat ein Besucher der dortigen Asylunterkunft, welcher selbst kein Asylbewerber ist, mit einer Schreckschusspistole (Platzpatrone) in die Luft geschossen.
Ein ähnlich gelagerter Fall ist im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München nicht bekannt.
Ein Verstoß nach dem Waffengesetz wurde bislang in keiner Asylbewerberunterkunft erfasst.“
Frage 5:
Welche Konsequenzen zieht die Stadt aus den bekannten Fällen, um die Sicherheit in und um die Unterkünfte so weit wie möglich zu gewährleisten?
Antwort:
Die dezentralen Flüchtlingsunterkünfte werden vom Sozialreferat, Amt für Wohnen und Migration oder durch von ihm beauftragte Personen geführt und verwaltet. Ziel ist es, ein sozialverträgliches Miteinander zu gewährleisten.
Das Thema Sicherheit genießt seitens der Landeshauptstadt München höchste Priorität. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren sich standardmäßig über die Herausforderungen des Sicherheitsdienstes der dezentralen Unterkünfte und der Polizei. Zu diesem Zweck werden in regelmäßigen Abständen sowohl mit der Asylsozialberatung und dem externen Dienstleister der Unterkünfte als auch intern Gespräche geführt und potentielle Lösungsansätze in Einzelfällen eruiert.
Grundsätzlich sehen die Standards der Regierung von Oberbayern für Flüchtlingsunterkünfte keinen Einsatz eines Sicherheitsdienstes vor. Die Landeshauptstadt stellt in der Regel dennoch zwischen 23.30 und 8 Uhr einen Wachdienst vor Ort.
Der Sicherheitsdienst dient sowohl dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor Übergriffen von außen als auch der Prävention und Deeskalation von internen Konflikten. Zudem ist dieser für die Sicherstellung eines effektiven Brandschutzes in den Unterkünften von zentraler Bedeutung. Durch nächtliche Anwesenheit kann u.a. auch sichergestellt werden, dass die Hausordnung eingehalten wird, insbesondere die Nachtruhe und das Ausüben des Hausrechts während der Abwesenheit des Betriebspersonals.Das Signal vor allem für die direkten Anwohnerinnen und Anwohner, Sicherheitsdienste einzusetzen, hat eine Stärkung des Sicherheitsgefühls im Umfeld zur Folge und Bedenken können minimiert werden. Der Einsatz führt somit zu einer größeren Akzeptanz der Objekte im Sozialraum und erleichtert in Folge die Integration der Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.