Flächendeckende Videoüberwachung beim MVG zeitnah einführen
Antrag Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 7.11.2017
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft :
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Ermittlung der Kosten und der Zeitschiene für den Ausbau der Videoüberwachung aller Münchner U-Bahn Züge in Zusammenarbeit mit der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und in Abstimmung mit der Polizei. Weiterhin soll dem Stadtrat dargestellt werden, in welcher Form und in welchem Umfang eine Kostenübernahme für diesen Ausbau durch die Landeshauptstadt München erfolgen wird. Außerdem beantragen Sie die jährliche Unterrichtung des Stadtrates, welche eine Übersicht aller angezeigten Straftaten in Fahrzeugen, Haltestellen und Bahnhöfen sowie die Aufklärungsquoten auch der vergangenen zehn Jahre und die Entwicklung der Anzahl der Straftaten beinhaltet.
Durch ein Versehen erhielten Sie bereits ein Antwortschreiben der MVG, welches Ihnen direkt zugestellt wurde. Um dies zu korrigieren, beantworte ich Ihnen Ihren Antrag nun in offizieller Form. Ich bitte Sie zunächst, die Falschzuleitung des Antwortschreibens durch die MVG zu entschuldigen.
Nach §60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die um Stellungnahme gebetene MVG äußerte sich wie folgt:
Zu Antragsposition 1 (Kosten und Zeitschiene):
„Die MVG baut seit vielen Jahren die Videoüberwachung im U-Bahn-Bereich aus. Wie im Antrag zutreffend festgestellt, sind sämtliche U-Bahnhöfe bereits seit langem mit Videokameras ausgestattet. Die Fahrzeugflotte der U-Bahn ist heute zu ca. 46 Prozent mit Videoüberwachung ausgerüstet (bezogen auf den geplanten Endausbau). 53 Doppeltriebwagen der B-Serie sowie 18 6-Wagen-Züge der C1-Serie werden kontinuierlich mit Videoüber-wachung nachgerüstet. 102 Doppeltriebwagen der A-Serie werden wegen ihrer begrenzten Restlebensdauer nicht mehr mit Videoüberwachung ausgerüstet. Die neu beschafften C2-Züge sind bereits ab Werk mit Videoüberwachung versehen.
Der Zeitplan für die Nachrüstung wird wesentlich bestimmt durch Abhängigkeiten von anderen technischen Nachrüstungen, die gemeinsam vorgenommen werden müssen. Zudem müssen die Zeitfenster für die Nachrüstarbeiten mit der Verfügbarkeit der Fahrzeugflotte für den Fahrgastbetrieb abgestimmt werden; die Züge werden angesichts der kontinuierlichen Fahrgast-Zuwächse dringend im Fahrgastbetrieb benötigt und stehen daher nur sehr eingeschränkt für zusätzliche Werkstattaufenthalte zur Verfügung. Die Nachrüstung der B- und C1-Serie wird nach derzeitigem Terminplan in fünf bis sechs Jahren abgeschlossen sein.“
Zu Antragsposition 2 (Kostenübernahme durch die LHM):
„Die Ausstattung von Fahrzeugen und Infrastruktur mit Videoüberwachungseinheiten gehört zu den Kernaufgaben des Verkehrsunternehmens und ist daher in den Wirtschaftsplänen der Stadtwerke München GmbH berücksichtigt. Eine direkte Finanzierung durch die LHM erfolgt nicht.“
Zu Antragsposition 3 (jährliche Berichterstattung):
„Die Polizei stellt der MVG regelmäßig Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zu Straftaten in ihrem Hausrechtsbereich (Bahnhöfe und Fahrzeuge) zur Verfügung, soweit diese erhoben werden. Die wichtigsten Daten werden bereits jährlich im Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München in einem eigenen Kapitel ‚Straftaten im öffentlichen Personenverkehr‘ präsentiert und fachlich erläutert (vgl. z.B. http://www.polizei.bayern. de/content/2/6/0/0/3/8sicherheitsreport_2016.pdf) .“
Das ebenfalls um Stellungnahme gebetene Kreisverwaltungsreferat
schließt sich den Ausführungen der MVG im Wesentlichen an und fügt Folgendes ergänzend hinzu:
„Mit der Überwachung sämtlicher U-Bahn-Höfe im MVG-Bereich ist bereits ein wichtiger und großer Schritt in Richtung Sicherheit für Münchens Bürgerinnen und Bürger im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel getan. Zudem ist ca. die Hälfte aller U-Bahnen auch in den Waggons videoüberwacht. Der weitere Ausbau der Videoüberwachung ist innerhalb der nächsten fünf Jahre in Abhängigkeit der technischen und wirtschaftlichen Belange der MVG vorzunehmen.Ohne Berücksichtigung der Verstöße nach dem AufenthG sind im Jahr 2016 10.666 Straftaten im öffentlichen Personenverkehr zu verzeichnen. Abzüglich der ‚Schwarzfahr‘-Delikte handelt es sich um 5.564 Straftaten im ÖPNV. Im Verhältnis zu den jährlich ca. 566 Millionen Fahrgästen der MVG (in U-Bahnen, Busse und Trambahnen) ergibt sich ein Verhältnis von ca. einer Straftat auf 10.000 beförderte Personen.
Aus dem Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München aus dem Jahr 2016 geht hervor, dass die Gewaltkriminalität im öffentlichen Personenverkehr im Vergleich zu 2015 abnahm. Die gefährlichen/ schweren Körperverletzungen weisen ebenfalls einen Rückgang auf, auch bei Raubdelikten wurden rückläufige Fallzahlen verzeichnet.
In der Deliktstruktur der Straftaten im ÖPNV zeigt sich, dass Vermögens- und Fälschungsdelikte (inkl. Leistungserschleichung) ca. 50% aller Straftaten ausmachen. Andere Straftaten nach den sogenannten Nebengesetzen (hauptsächlich Betäubungsmittelkriminalität) machen einen Anteil von 10,5% aus.
Bei weiteren rund 19% handelt es sich um sonstige Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (insbesondere Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Beleidigung); Diebstahldelikte stellen einen Anteil von 14% dar. Rohheitsdelikte (ca. 8%) sowie Tötungs- und Sexualdelikte (0,5%) finden im Bereich des ÖPNV nur in vergleichsweise geringem Ausmaß statt. Eine Verbesserung der Sicherheit durch den kontinuierlichen Ausbau der Videoüberwachung kann auch diese Deliktzahlen noch verringern bzw. die Aufklärung der Straftaten erheblich erleichtern.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.