Wie transparent ist die Platzvergabe des KITA-Finders-plus?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Dr. Wolfgang Heubisch, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 7.2.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage zur Transparenz der Platzvergabe mit dem kita finder+ nehme ich Bezug.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Ihren in der Anfrage vom 7.2.2018 gestellten Fragen schicken Sie Folgendes voraus:
„Eltern in München klagen immer wieder über die mangelnde Transparenz bei der Platzvergabe von Kindertageseinrichtungen (KITA) in München. Zu- dem erfolgt die Information aus Sicht der Eltern zu spät. Viele KITAs schalten sich im KITA-Finder-plus sofort auf ‚Besetzt‘ und nehmen damit ausschließlich über die Warteliste auf. So bleibt für die Eltern ein Hoffen und Bangen, einen freien Platz zu erhalten. Für die Eltern bedeutet das, dass jede KITA in der näheren und auch weiteren Entfernung, in einem persönlichen Gespräch abgefragt werden muss.“
Vor der Beantwortung Ihrer Fragen im Einzelnen möchte ich im Hinblick auf den Betreff Ihrer Anfrage, in der Sie „die Platzvergabe des KITA-Finders-plus“ formulieren, darauf hinweisen, dass die Plätze in Münchner Kindertageseinrichtungen nicht vom kita finder+ vergeben werden. Der kita finder+ ist eine Online-Anwendung, die zum einen den Eltern (Personensorgeberechtigten) den Zugang zur Anmeldung ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen in München wesentlich erleichtern soll. Zum anderen ist der kita finder+ ein arbeitserleichterndes Hilfsmittel für die Einrichtungsleitungen bzw. teilnehmenden Träger beim Sammeln und Verarbeiten der eingegangenen Anmeldungen. Insbesondere können sie aus den im kita finder+ eingegebenen Daten von Kindern Anmeldelisten generieren und diese sortieren und filtern.
Die Entscheidung über die Platzvergabe treffen dann aber die Einrichtungsleitungen bzw. Träger nach den jeweils geltenden Platzvergabekriterien. Diese Kriterien sind für die städtischen Kindertageseinrichtungen in der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung bzw. der städtischen Tagesheimsatzung sowie für satzungsgebundene Einrichtungen weiterer Träger (Einrichtungen, die von einem Träger mit Überlassungsvertrag geführt werden), ebenfalls in der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung verankert. Nicht satzungsgebundene Träger, die am kita finder+ teilnehmen, haben ihre eigenen Platzvergabekriterien.
Ergänzend sei hinzugefügt, dass es möglich ist, ein Kind jedenfalls in den städtischen Einrichtungen sowie in weiteren satzungsgebundenen Einrichtungen auf Wunsch der Sorgeberechtigten auch ohne Nutzung des kita finders+ anzumelden. An der Anwendung der Platzvergabekriterien und damit an den Chancen auf den Erhalt eines Betreuungsplatzes in der gewünschten Einrichtung ändert sich hierdurch nichts.
Zu Ihren im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen wie folgt berichten:
Frage 1:
Wie viele KITA Plätze werden aktuell zur Verfügung gestellt? Welche davon sind städtische Plätze und welche von freien Trägern oder privaten Anbietern? Wie viele davon sind für bis 3 Jährige und wie viele da- von sind für ab 3 Jährige?
Antwort:
Aktuell gibt es 82.840 Plätze in Einrichtungen im Stadtgebiet München. Davon sind 35.812 Plätze in städtischen Einrichtungen und 47.028 Plätze in nicht-städtischen Einrichtungen.
Von den 82.840 Plätzen sind 18.642 Plätze im U3-Bereich, 40.916 Plätze im Ü3-Bereich, 18.158 Plätze im Schulkindbereich und 5.124 Plätze im altersgemischten Bereich (bei Eltern-Kind-Initiativen).
Frage 2:
Wie viele KITAs stellen ihre Einrichtung von vorneherein auf den Status „Besetzt“?
Welche Einrichtungen davon sind städtisch?
Antwort:
Die Ampeln werden direkt von den Einrichtungen gepflegt und geben den Eltern einen Überblick über die Platzsituation zum gewünschten Betreuungszeitpunkt (monatsgenau).
Einrichtungen können durch ein Ampelsystem darstellen, ob derzeit grundsätzlich Plätze frei sind und vergeben werden können.
Es wird Eltern empfohlen, die Platzbelegungssituation in den Kindertageseinrichtungen anhand der Ampelschaltung zu beachten.
Grün bedeutet, dass Plätze frei sind. Gelb bedeutet, dass zwar Plätze frei sind, jedoch mehr Kinder auf der Anmeldeliste stehen, als Plätze vergeben werden können. Rot bedeutet, dass keine Plätze frei sind und in der Einrichtung derzeit keine Platzvergabe stattfindet.Es wird jedoch nicht jeder einzelne Platz angezeigt, sondern eine Tendenz. Dadurch werden auch Einrichtungen unterstützt, die aufgrund ihrer Lage oder anderer Faktoren weniger Zulauf haben. Dies stärkt die Freien Träger und entlastet die Platzsituation.
Für die Belegungssituation zum September 2018 gibt es eine hohe Anzahl an Einrichtungen im kita finder+, die eine grüne oder gelbe Ampelschaltung aufweisen.
Eine zentrale Auswertung ist technisch nicht möglich.
Frage 3:
Warum ist die Vergabe der freien Plätze an Stichtage, die mit dem Schulanfang und der Schuleinschreibung parallel laufen, gekoppelt?
Antwort:
Eine direkte Koppelung der Platzvergabe an den Beginn des Schuljahres (1. August) bzw. an den Beginn des Unterrichtsbetriebes Mitte September ist nicht vorgesehen. Es wirkt sich aber der Umstand, dass der Unterricht in Bayern nach den Sommerferien jährlich Mitte September startet, auf die Platzvergabe aus, da Hortplätze vorzugsweise mit Betreuungsbeginn ab September gesucht werden, Kindergartenplätze zum September von den neuen Erstklässlerinnen und Erstklässlern freigemacht werden und mit dem daraus resultierenden Nachrücken bis bisherigen Krippenkindern in den Kindergarten wiederum auch Kinderkrippenplätze vorrangig zum Herbst eines Jahres neu vergeben werden können.
Eine bewusst vorgenommene Koppelung des Prozesses der Anmeldung
und Platzvergabe mit dem jährlichen Tag der Schuleinschreibung in Bayern ist gegeben. § 5 Abs. 1 der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung bestimmt, dass jährlich ein Anmeldestichtag festzulegen und bekannt zu machen ist. Es dient der Übersichtlichkeit für die Eltern, wenn ein und dasselbe Datum (bis hin zu den Uhrzeiten) sowohl für die Schuleinschreibung als auch für die Anmeldung in Kindertageseinrichtungen gilt.
Ein Anmeldestichtag ist erforderlich, um die Platzvergabe zeitlich sinnvoll strukturieren zu können und somit mehr Transparenz für alle Beteiligten zu schaffen. Der Stichtag ist für die Leitungen ein klares Signal, ab wann sie mit der Platzvergabe für das kommende Kindertageseinrichtungsjahr beginnen können. Eine Platzvergabe bereits vor dem Stichtag wäre im Falle satzungsgebundener Einrichtungen verfehlt, da alle bis einschließlich dem Stichtag eingegangenen Anmeldungen als gleichzeitig eingegangen zu behandeln sind. Damit soll erreicht werden, dass die Platzvergabe nach den festgelegten, objektivierbaren Kriterien erfolgt und nicht diejenigen Kinder bevorzugt werden, die besonders früh angemeldet wurden.Die nicht satzungsgebundenen Träger, die am kita finder+ teilnehmen, verpflichten sich via Kooperationsvereinbarung, den Stichtag ebenfalls zu beachten.
Für die Eltern ist der Stichtag insofern ebenfalls wichtig, als sie – gerade bei besonders frühzeitig erfolgter Anmeldung – nicht über eine ausbleibende Rückmeldung beunruhigt zu sein brauchen, wenn sie wissen, wann die Platzvergabe definitiv erst startet.
Frage 4:
Wann erfolgt die Zu- bzw. Absage der KITAs an die Eltern?
Antwort:
Die am kita finder+ teilnehmenden Einrichtungen erteilen Zusagen ab dem Tag nach dem Anmeldestichtag. Erste Zusagen für das kommende Kindertageseinrichtungsjahr 2018/2019 können also frühestens am 12.4.2018 erteilt werden. Der Großteil der Zusagen ist dann in den Wochen von Mitte April bis Ende Mai 2018 zu erwarten. Da die Platzvergabe kontinuierlich weitergeführt wird, sobald Plätze verfügbar werden, gibt es aber kein definiertes Fristende, bis zu dem Zusagen ausgestellt werden. Auch noch während des bereits angelaufenen Kindertageseinrichtungsjahres werden Zusagen vergeben, wenn Plätze unterjährig zur Belegung frei sind. Das Referat für Bildung und Sport ist fortlaufend bemüht, den Prozess der Platzvergabe zu beschleunigen und wird in diesem Zusammenhang auch bei der Platzvergabe für das kommende Kindertageseinrichtungsjahr Adaptionen am operativen Verfahren vornehmen und den Einrichtungsleitungen eine neu definierte, klare Zeitschiene vorgeben.
Absagen werden von den Einrichtungen und Trägern, die am kita finder+ teilnehmen, nicht erteilt. Dies liegt in dem Umstand begründet, dass eine Absage den Anschein von „Endgültigkeit“ erwecken könnte, wohingegen aber, wie oben ausgeführt, die Platzvergabe kontinuierlich weiterläuft. Ein Kind, für das zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Absage zu erteilen wäre, könnte ggf. bald darauf eine Zusage erhalten. Die Elternberatungsstelle informiert aber alle Eltern, deren Kind noch als unversorgt auf der Anmeldeliste einer Einrichtung im kita finder+ erscheint, Mitte Juni in einem Anschreiben über die weiteren Möglichkeiten, doch noch an den benötigten Betreuungsplatz zu gelangen, und bietet persönliche Beratung und Unterstützung bei der Platzsuche an.
Frage 5:
Haben Eltern auch während des laufenden Jahres „gute Chancen“ einen KITA Platz zu bekommen?Antwort:
Die Frage nach den Chancen, unterjährig einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zu bekommen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Soweit die Plätze in der Einrichtung belegt sind, wird sie unterjährig keine weiteren Kinder aufnehmen. Sind bzw. werden jedoch Plätze frei, so können selbstverständlich auch unterjährig angemeldete Kinder berücksichtigt werden.
Frage 6:
Wann wird eine persönliche Vorstellung in der KITA nach Anmeldung im KITA-finder verlangt?
Antwort:
Die persönliche Vorstellung der Eltern ist in Einrichtungen, die ihre Plätze nach den Regelungen der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung bzw. der städtischen Tagesheimsatzung vergeben, kein bei der Platzvergabe relevantes Entscheidungskriterium. Gleichwohl wird die persönliche Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit der Einrichtung zur Information der Eltern selbstverständlich empfohlen. Weiteren Trägern, die ihre Platzvergabekriterien selbst festsetzen, ist es freigestellt, eine Platzzusage ggf. von der persönlichen Vorstellung der Eltern in der Einrichtung abhängig zu machen.
Frage 7:
Wie hoch ist der Zufriedenheitsgrad der Eltern mit dem KITA-Finder?
Antwort:
Mit dem kita finder+ wurde der Zugang der Eltern zur Anmeldung deutlich vereinfacht: Dazu zählen die bürgerfreundliche Abwicklung online mit einem persönlichen Elternkonto und das Bestreben, neben den städtischen Einrichtungen möglichst umfassend auch die Einrichtungen freigemeinnütziger und sonstiger Träger in das System einzubeziehen und somit das Anmeldeverfahren für Eltern einheitlicher und deutlich transparenter als bisher zu gestalten. Vom Großteil der Eltern wird der kita finder+ und damit die Anmeldung über das Internet als Verbesserung gegenüber der ausschließlichen Anmeldung vor Ort als Entlastung bewertet.
Rückmeldungen von Eltern zur Funktionsweise und Anwendungsfreundlichkeit des kita finders+ gingen vorrangig in der Phase nach Einführung des Systems ein, waren aber auch damals bereits quantitativ nicht nennenswert. Neben Kritik, vorrangig an einzelnen Aspekten der Bedienbarkeit, gab es erfreulicherweise auch ausdrückliche Zustimmung und Lob seitens der Eltern.Seither gehen Beschwerden von Eltern nur noch vereinzelt ein und betreffen in der Regel wiederum Einzelaspekte der besseren Bedienbarkeit, die nach Möglichkeit aufgenommen und umgesetzt werden.