Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München I: Fünf Radschnellwege bis 2025
Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München II: Zehn komfortable Radachsen bis 2025
Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München III: Fünfzig große Lückenschlüsse im Radnetz bis 2025
Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München IV: Fünfundzwanzig Brücken, Stege und Unterführungen bis 2025
Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München VIII: Nahmobilitätspauschale auf 50 Mio. pro Jahr erhöhen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Gülseren Demirel, Anna Hanusch und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen/Rosa Liste) vom 1.2.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
In Ihren oben genannten Anträgen fordern Sie diverse Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, da bereits eine politische Entscheidung zu den von Ihnen beantragten Punkten getroffen wurde.
Die oben genannten Anträge haben Sie inhaltlich bereits im Rahmen Ihrer Änderungsanträge zur Beschlussvorlage „Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs in München – Fortschreibung Radverkehrsbericht 2017“ (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 09964) im Rahmen des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses und Kreisverwaltungsausschusses vom 6.12.2017 gestellt.
Die Stadtverwaltung hat im Anschluss daran Ihre Änderungsanträge geprüft und für die Sitzung des gemeinsamen Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung, des Bauausschusses und Kreisverwaltungsausschusses vom 31.1.2018 im 3. Hinweisblatt vom 21.12.2017 mit entsprechenden Stellungnahmen und Entscheidungsvorschlägen vorbereitet.
Im Folgenden legen wir Ihnen nochmal unsere Stellungnahmen zu den von Ihnen erneut beantragten Forderungen dar:
In jedem der o.g. Anträge fordern Sie den Radverkehrsbeauftragten auf, jedes Jahr im Frühjahr einen tabellarischen Statusbericht zur Umsetzung der Maßnahmen anzufertigen.
Hierzu teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss Radverkehr und der darin enthaltenen Stellungnahme des Baureferats Folgendes mit:
Ein periodischer Grundsatzbeschluss und Radverkehrsbericht wird weiterhin für sinnvoll gehalten. In Einzelfällen können Zwischenberichte erfolgen. Das Baureferat kommt dem Wunsch nach einem jährlichen Bericht bereits jetzt nach. Anlässlich der jährlich stattfindenden Bürgerver-sammlungen übermittelt das Baureferat den Bezirksausschüssen eine Leistungsbilanz der umgesetzten und geplanten Straßenbaumaßnahmen, welche die inklusiven Maßnahmen für den Radverkehr beinhaltet. Auch über den Lenkungskreis Radverkehr, an dem die Stadtratsmitglieder teilnehmen, und für das jährliche Pressegespräch des Referates für Stadtplanung und Bauordnung werden die jährlich durchgeführten Straßenbau- und Sanierungsmaßnahmen durch das Baureferat der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zu Ihrem Antrag „Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München I: Fünf Radschnellwege bis 2025“ (Antrag Nr. 14-20/A 03778), in dem Sie fünf Radschnellverbindungen fordern, teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss Radverkehr Folgendes mit:
Zum Thema Radschnellverbindungen gibt es im Grundsatzbeschluss Radverkehr in München bereits einen Untersuchungsauftrag zu fünf radialen und einer tangentialen Radschnellverbindung sowie das Evaluierungsziel zwei Radschnellverbindungen bis 2025 zu realisieren. Die vertieften Machbarkeitsuntersuchungen zu den von Ihnen angesprochenen Verbindungen wurden im Grundsatzbeschluss Radverkehr vom Stadtrat bereits beschlossen. Die Herstellung dieser Radschnellverbindungen, wie es der Änderungsantrag fordert, ist erst nach Vorliegen der Ergebnisse der vertieften Untersuchungen und einer entsprechenden politischen Entscheidung durch den Stadtrat möglich, da die Radschnellverbindungen nach aktuellen Standards voraussichtlich weitreichend in das bisherige Verkehrssystem eingreifen werden und damit kein Geschäft der laufenden Verwaltung darstellen.
Zu Ihrem Antrag „Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München II Zehn komfortable Radachsen bis 2025“ (Antrag Nr. 14-20/A 03779), in dem Sie auf Basis der Nennung einzelner Beispiele die Realisierung komfortabler Radachsen fordern, teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss Radverkehr Folgendes mit:
Die Projekte des Grundsatzbeschlusses Radverkehr und die anderen laufenden und stets neu entstehenden Projekte lasten das Personal aus. Zu den erwähnten Beispielen ist festzuhalten, dass einzelne Verbindungen bereits untersucht wurden (z.B. Radroute entlang des DB-Südrings mit Erläuterung des Sachstands in Kapitel 8.18 der Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss Radverkehr) oder befinden sich in Untersuchung (Radweg an der Ständlerstraße). Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben in ihrem baulichen Ausmaß den Charakter von Radschnellverbindungen. Wie bei herkömmlichen Lückenschlüssen werden auch Radschnellverbindungen in einem priorisierten Vorgehen untersucht (s. Kapitel 3.1.1. der Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss Radverkehr). Im Rahmen des Beschlusses werden bereits fünf radiale sowie weitere tangentiale Radschnellverbindungen zur Untersuchung beauftragt, deren Planung prioritär behandelt wird.
Zu Ihrem Antrag „Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München III: Fünfzig große Lückenschlüsse im Radnetz bis 2025“ (Antrag Nr. 14-20/A 03780), in dem Sie die Schließung von fünfzig bedeutenden Lücken im Radverkehrsnetz mit einer Aufführung unterschiedlicher Beispiele fordern, teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss Radverkehr Folgendes mit:
Lückenschlüsse werden nach Antrags- und Auftragslage des Stadtrats und der Bezirksausschüsse seitens der Verwaltung hinsichtlich Bedarf, Art und Möglichkeit des Lückenschlusses geprüft und ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt. Auch prüft die Verwaltung selbstständig Lückenschlüsse auf Basis der referatsübergreifenden Abstimmungen in den Gremien und Arbeitsgruppen sowie im Rahmen der Tätigkeiten der laufenden Verwaltung.
Die im Grundsatzbeschluss Radverkehr beantragten Engstellen und Netzlücken im Radverkehrsnetz werden vorerst prioritär untersucht. Zu den aufgeführten Beispielen ist folgender Sachstand mitzuteilen: Die Schwanthalerstraße ist mit den dargestellten Untersuchungen und Maßnahmen im 3. Hinweisblatt der Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss Radverkehr bereits beschlossen. Die Elisenstraße wird derzeit im Rahmen der Untersuchungen zum Hauptbahnhofsumfeld bereits untersucht. Das weitere Vorgehen hierzu wird in einem separaten Beschluss dargelegt. Die Gabelsbergerstraße ist in Abhängigkeit mit den Entwicklungen zur „modifizierten Alternative 5“ im Kunstareal zu planen. Die Friedenstraße wird im Rahmen der Bebauung des Werksviertels geprüft. Die Schäftlarnstraße wurde bereits unter Darlegung der naturschutzfachlichen Gründe (wertvolles geschütztes Biotop im Bereich der ehemaligen Isartalbahn und eine damit verbundene Ablehnung durch die Untere Naturschutzbehörde) sowie zugunsten des Erhalts der rund 30 Kfz-Stellplätze (vor dem Hintergrund der vorhandenen Radverkehrsstrecken an der Fahrradhauptroute Thalkirchner Straße sowie entlang des westlichen Isarradwegs ist von einem Wegfall in dieser Größenordnung abzusehen) mehrfach abgelehnt.
Zu Ihrem Antrag „Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München IV: Fünfundzwanzig Brücken, Stege und Unterführungen bis 2025!“ (Antrag Nr. 14-20/A 03781), in dem Sie eine Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs an fünfzig Brücken, Stegen und Unterführungen auf Basis der bereits vom Stadtrat beschlossenen Priorisierung fordern, teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss Radverkehr und der darin enthaltenen Stellungnahme des Baureferats Folgendes mit:
Am 20.7.2016 wurde von der Vollversammlung des Stadtrates der Grundsatzbeschluss „Barrierefreie Querungen im Fuß- und Radverkehr, Priorisierung bestehender und geplanter Querungsbauwerke“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01203) beschlossen. Das Baureferat erarbeitet derzeit, wie vom Stadtrat beschlossen, einen erneuten Grundsatzbeschluss, der das organisatorische Vorgehen zur Erstellung eines mehrjährigen Bauprogramms darlegt. Der Stadtrat wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 mit diesem Grundsatzbeschluss des Baureferates zu den priorisierten Standorten befasst, in dem auch das weitere Vorgehen bezüglich der geplanten Fuß- und Radwegbrücken dargestellt wird.
Zu Ihrem Antrag „Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München VIII: Nahmobilitätspauschale auf 50 Mio. pro Jahr erhöhen“ (Antrag Nr. 14-20/A 03785), in dem Sie eine sukzessive Erhöhung der Nahmobilitätspauschale bis auf 50 Mio. Euro pro Jahr fordern, teilen wir Ihnen zurückgreifend auf den Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs und der darin enthaltenen Stellungnahme des Baureferats Folgendes mit:
Das Baureferat verweist hierzu auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss Radverkehr unter Kapitel 4.4. und in der ersten Ergänzung zur Beschlussvorlage vom 21.11.2017 zum Antrag des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 2 Ludwigsvorstadt – Isarvorstadt: Um weiterhin konsequent die Förderung des Rad- und Fußverkehrs betreiben zu können, ist demnach die derzeitige Dotierung der Nahmobilitätspauschale auch in Zukunft erforderlich. Zusätzlich werden Radverkehrsmaßnahmen weiterhin auch bei Straßenbaumaßnahmen sowie Straßenunterhaltsmaßnahmen durchgeführt, aber über andere Haushaltsstellen des jeweiligen Projekts finanziert. Aus Sicht des Baureferates ist die derzeitige Nahmobilitätspauschale ausreichend, da jährlich alle anstehenden Projekte des Baureferates, des Kreisverwaltungsreferates, des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, der MVG/SWM, etc. finanziert werden können. Die vorhandenen Personalressourcen sind auf die derzeitige Dotierung in Höhe von 10 Mio. Euro ausgelegt.
Sowohl der gemeinsame Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, Bauausschuss und Kreisverwaltungsausschuss vom 31.1.2018 als auch die Vollversammlung des Stadtrats vom 21.2.2018 hat dem Verwaltungsvorschlag zur Behandlung Ihrer Anträge in der Weise, wie er oben erneut dargelegt wurde, mehrheitlich zugestimmt und ihn beschlossen. Demnach kann Ihren Anträgen unter Verweis auf die hier erneut angeführten Begründungen aus dem dritten Hinweisblatt des Grundsatzbeschlusses Radverkehr nicht entsprochen werden.
Bitte beachten Sie, dass drei Ihrer Anträge aus Ihrem Antragspaket (Mit dem Fahrrad in die Zukunft – Das Grüne Radverkehrsprogramm für München V – VII) weiterhin, wie bereits im Grundsatzbeschluss Radverkehr angekündigt, im Rahmen der Beschlussvorlage zur Gesamtkonzeption Fahrradparken in München (Anträge V und VI zum Fahrradparken; Stadtratsbefassung voraussichtlich Mitte des Jahres 2018) behandelt werden sowie der Antrag zum MVG Rad (Antrag VII) aktuell durch das Referat für Arbeit und Wirtschaft geprüft wird.
Diese gelten daher nicht als abschließend behandelt.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.