Bis Ende Mai werden alle bisher rund 300 Parkplätze an E-Ladesäulen neu beschildert und der Text der Beschilderung an die neuen zeitlichen Bestimmungen angepasst. In der Regel befinden sich vor jeder E-Ladesäule zwei zum Aufladen von Elektrofahrzeugen reservierte Parkplätze, so genannte Ladepunkte. Alle Ladepunkte im Stadtgebiet sind neben der Beschilderung auch mit weißen Parkmarkierungen auf dem Boden und einem jeweils mittig aufgebrachten Symbol für Elektrofahrzeuge gekennzeichnet. Autos mit Verbrennungsmotor dürfen dort nicht geparkt werden. Mit der Neubeschilderung stellt das Kreisverwaltungsreferat deutlich heraus, dass die Ladepunkte rund um die Uhr ausschließlich für Elektrofahrzeuge reserviert sind: Das blaue Parkplatzschild ist ergänzt mit einer Tafel, die das Symbol für Elektrofahrzeuge mit der Beschriftung „0-24 h“ zeigt, darunter steht „zwischen 8-20 h nur mit Parkscheibe bis 4 Std. im Ladezustand“.
In der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr haben diese Parkplätze ausschließlich Tankstellencharakter. Sie dürfen maximal vier Stunden lang und lediglich zum Laden des Akkus benutzt werden. Das bedeutet, die Elektrofahrzeuge müssen mittels Ladekabel mit der Elektroladestation verbunden sein und die Parkscheibe muss ausgelegt werden. Ab 20 Uhr können die Ladepunkte auch zum bloßen Über-Nacht-Parken von Elektrofahrzeugen benutzt werden. Die Ladepunkte müssen allerdings am Folgetag ab 8 Uhr für andere Berechtigte freigemacht werden.
Kommunale Verkehrsüberwachung und Polizei kontrollieren die Ladepunkte gezielt. Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog sieht für das verbotswidrige Parken an einer Ladestation bis zu 30 Euro Verwarngeld vor. Die Polizei kann auch das Abschleppen von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen veranlassen.