Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen Stimmen die Zahlen?
Anfrage Stadträte Fritz Schmude und Andre Wächter (Liberal-Konservative Reformer) vom 27.3.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 27.3.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Die große Anzahl an – aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen – Geflüchteten, die in den vergangenen Jahren nach München gekommen sind, hat die Landeshauptstadt München vor große Herausforderungen gestellt. Das Münchner Sozialreferat hat daher einen ‚Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen‘ erstellt, der sich mit den Handlungsfeldern Unterbringung, gesellschaftliche Teilhabe, Bildung und Qualifizierung dieser Menschen befasst.
Dieser Gesamtplan geht von rund 46.000 Geflüchteten in München aus. Damit liegt die Zahl deutlich höher, als die Zahlen, die bisher berichtet wurden. In der Antwort auf unsere letzte Anfrage vom Januar 2018 wurde von rund 21.000 Flüchtlingen und Asylbewerbern berichtet. Dies deckt sich in etwa mit den Zahlen im ‚Gesamtplan zur Integration‘ des Sozialreferates, die aus dem Fachverfahren IDA (integrierte Datenverarbeitung in der Ausländerbehörde) gewonnen wurden. Woher kommt aber die Differenz von rund 25.000 Menschen?
Das Sozialreferat stellt lapidar fest, dass die Zahlen im Bericht viel höher sind, weil sie einen breiteren Ausschnitt betrachten. Welche Datenquellen jedoch herangezogen werden, wird nicht erklärt.“
Zu Ihrer Anfrage nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Auf welcher Datengrundlage basieren die genannten 45.962 Personen in der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09597 (Gesamtplan zur Integration)?
Antwort:
Die Grunddaten im Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen – also auch die genannte Summe von 45.962 Personen – stammen alle aus dem ausländerrechtlichen Fachverfahren der Ausländerbehörde München IDA (integrierte Datenverarbeitung in der Ausländerbehörde), basieren auf dem Melderegister und wurden vom Statistischen Amt der LH München aufbereitet.Sofern im Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen andere Datenquellen (z.B. Daten der Agentur für Arbeit) herangezogen wurden, so wurden diese eindeutig benannt.
Frage 2:
Wie erklärt sich die Differenz zu den Zahlen aus IDA, basierend auf dem Melderegister?
Antwort:
Bisher veröffentlichte Daten zu Geflüchteten zeigen lediglich Ausschnitte, betrachten unterschiedliche Personengruppen und Zeiträume, dienen unterschiedlichen Zwecken und sind somit nicht miteinander vergleichbar. Integration endet nicht mit dem Abschluss des Asylverfahrens. Um Integrationsmaßnahmen planen zu können, ist ein Überblick über möglichst alle Geflüchteten im Münchner Stadtgebiet vonnöten.
Für den Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen wurden daher gemeinsam mit dem Statistischen Amt der LH München erstmals alle in Frage kommenden Aufenthaltsstatus, deren Inhaberinnen und Inhaber Fluchthintergrund haben (können), in die Datenauswertung einbezogen. Auch diejenigen mit einer Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis sowie einer Duldung sind enthalten.
Um Geflüchtete, die schon sehr lange hier sind, nicht auf unbestimmte Zeit als solche zu definieren und ihnen nicht noch nach vielen Jahren einen Integrationsbedarf zuzuschreiben, wurde die ermittelte Gesamtzahl der Geflüchteten (45.962) mit dem Einreisezeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016 kombiniert. Diese Filterung ergab eine Gesamtzahl von 21.541 Personen.
Frage 3:
Welchen Aufenthaltsstatus haben diese rund 25.000 Menschen, die im Gesamtplan zur Integration zusätzlich ausgewiesen werden?
Antwort:
Die 24.421 Geflüchteten, die vor Januar 2012 einreisten, haben folgende Aufenthaltsstatus:Es handelt sich vor allem um Menschen aus dem Irak (6.072), dem Kosovo (4.601), Bosnien-Herzegowina (3.956), Serbien (3.068) und Afghanistan (2.204).
Die bei der Datenerhebung berücksichtigten einzelnen Aufenthaltstitel sowie die Duldung lassen nicht immer eindeutig Rückschluss auf einen Fluchthintergrund zu. Daher wurde für die Datenerhebung, anhand einer Kombination verschiedener Variablen, mit einer Annäherung gearbeitet. Das Vorgehen wird im Gesamtplan zur Integration von Flüchtlingen auf den Seiten 15-21 sowie in den Tabellen in Anlage 1_2 genau erläutert.
(Siehe unter http://riswebp002.srv.ha3.dir.muenchen.de/ris/vorlagen/SitzungsvorlageDetail?83&RisId=4582078).