Umsatzpacht auf der Wiesn – sauber verkalkuliert?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 27.3.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 27.3.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Am 31.1.2018 endete die Abgabefrist für die Umsatzzahlen der Wiesnwirte – und wie sich gezeigt hat, fielen die Einnahmen der Stadt durch die neu eingeführte Umsatzpacht um 20% geringer aus als prognostiziert. Da- durch entsteht bei den Sicherheitskosten erneut eine gewaltige Deckungslücke – es fehlen 1,7 Millionen Euro.“
Erlauben Sie mir vor der Beantwortung Ihrer konkreten Fragen eine kurze Vorbemerkung:
Der Stadtrat hat im Mai 2017 über die Einführung der Umsatzpacht beraten und entschieden, dass zur Finanzierung der stark gestiegenen Kosten für die Durchführung des Oktoberfests eine Umsatzpacht eingeführt werden soll. Die Umsatzpacht löste damit das bisherige Modell der Standplatzmieten ab.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft (RAW) als Veranstalter des Oktoberfests war bei der Festlegung des Prozentsatzes der Umsatzpacht auf Schätzungen angewiesen. Die Festwirte hatten der Stadt keine geprüften Zahlen, die eine gesicherte Kalkulationsbasis dargestellt hätten, übermittelt. Die Schätzung wurde vom RAW nach einer Sichtung und Bewertung unterschiedlicher Quellen schließlich so vorgenommen, wie dies in der Beschlussvorlage 14-20/V 08507 auf Seite 10 dargestellt ist. Demnach wurde der Gesamtumsatz der Festwirte auf Basis der auf der Wiesn vorhandenen Gesamtplatzzahl, der Reservierungswechsel und des Konsumverhaltens der Wiesngäste geschätzt.
Auf das Risiko einer Unterdeckung durch die Einnahmen wurde vom RAW dabei ebenso hingewiesen, wie auf die Möglichkeit einer Überdeckung. Solche Über- und Unterdeckungen waren in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, zuletzt belief sich der durchschnittliche Deckungsgrad in den Jahren 2011 bis 2015 durch die Einnahmen aus der Standplatzmiete auf 102 Prozent.
Das RAW hat in der zitierten Beschlussvorlage darauf hingewiesen, dass nötigenfalls eine Anpassung der Umsatzpacht erfolgen könne. Es entspricht dem Wesen der Schätzung, dass in einem ersten Ansatz die tatsächliche Höhe der Umsätze der Festwirte allenfalls zufällig getroffen wird. Erst nach Vorlage testierter Umsatzzahlen lässt sich die Höhe des Prozentsatzes der Umsatzpacht in Abhängigkeit vom Aufwand der Stadt für die Durchführung des Oktoberfestes zuverlässig ermitteln.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Wie erklärt der Wirtschaftsreferent, 2. Bürgermeister Josef Schmid, die Fehlkalkulation? Nach Aussagen von Wirte-Sprecher Christian Schottenhamel haben die Wirte bereits im vergangenen Jahr vor niedrigeren Zahlen gewarnt, bei den zuständigen Stellen in der Stadt aber kein Gehör gefunden.
Antwort:
Siehe Vorbemerkung.
Frage 2:
Die zuerst prognostizierten 240 Mio. Euro beruhten auf einer Bachelor-Arbeit. Die Zahl wurde später vom Referat auf 200 Mio. nach unten korrigiert, in der folgenden Stadtratsvorlage ging man nur noch von 172 Mio. aus – selbst diese wurden nicht erreicht. Gilt im Referat für Arbeit und Wirtschaft eine Bachelor-Arbeit, die von Studenten nach wenigen Semestern verfasst wird, als seriöse und fundierte Planungsgrundlage für den Umgang mit Millionenbeträgen aus dem Stadtsäckel?
Antwort:
Die Erkenntnisse einer Bachelorarbeit wurden nicht für die Schätzung herangezogen. Das Oktoberfest ist ein Gebührenrechner, der seine Kosten vollständig durch Einnahmen decken muss. Millionenbeträge aus dem Hoheitshaushalt werden vom RAW zur Deckung der Kosten des Oktoberfests nicht einkalkuliert.
Frage 3:
Welche Konsequenzen werden im Referat für Arbeit und Wirtschaft aus der Fehlkalkulation gezogen?
Antwort:
Siehe Vorbemerkung: Es konnte mangels konkreter Daten keine Kalkulation vorgenommen werden. Auf das Risiko einer Unterdeckung durch die Schätzung wurde daher deutlich hingewiesen. Mit den gemeldeten Umsatzzahlen 2017 steht für die Jahre ab 2018 erstmals eine belastbare Kalkulationsbasis bereit.
Frage 4:
Um wie viel wird die Umsatzpacht für 2018 steigen?
Antwort:
Ob die Umsatzpacht angepasst wird und in welcher Höhe sie festgesetzt wird, unterliegt der Entscheidung des Stadtrats. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft wird dazu einen Entscheidungsvorschlag einbringen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.