Kinderfreundliche Toiletten I-III
Anträge Stadträtinnen Alexandra Gaßmann, Kristina Frank und Dr. Evelyne Menges (CSU-Fraktion) vom 4.1.2018
Antwort Referat für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen die Ausstattung von öffentlichen Toiletten und Toiletten der Münchner Verkehrsbetriebe mit Kinderstühlen bzw. die Möglichkeit zum sicheren Abstellen von Kinderwägen. Darüber hinaus regen Sie an, bei künftigen Planungen von öffentlichen Toilettenanlagen Kinderhandwaschbecken und -toiletten vorzusehen.
Da es sich in den vorliegenden Fällen jeweils um eine laufende Angelegenheit der Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO, § 22 GeschO) handelt, die nicht gemäß § 60 Abs. 9 GeschO im Stadtrat zu behandeln ist, erlaube ich mir, Ihre Anträge anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.
Das Baureferat, das Kommunalreferat und die Stadtwerke München wurden zu Ihren Anträgen um Stellungnahme gebeten.
A) Das Baureferat nimmt zu den Stadtratsanträgen bezüglich der Toilettenanlagen in seinem Zuständigkeitsbereich wie folgt Stellung:
„Wie vom Stadtrat beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03798) hat das Baureferat im Februar 2017 an der Isar im Bereich des Flauchers/ Tierparkbrücke und an der Floßlände/Marienklausenbrücke zwei fest installierte, vollautomatisch selbstreinigende Toilettenanlagen in Betrieb genommen. Zwei weitere vergleichbare Toilettenanlagen befinden sich im Maßmannpark und im Weißenseepark im Bau (zur Ausstattung dieser Anlagen wurde dem Stadtrat mit Vorlage 14-20/V 08912 berichtet). Alle Anlagen werden barrierefrei sein und über eine ‚Toilette für Alle‘ verfügen. Für einen Standort am Partnachplatz ist eine weitere Toilettenanlage in Planung. Das Baureferat hat im vergangenen Jahr im Zuge dieser Planung eine europaweite Markterkundung durchgeführt, um zu recherchieren, welche vollautomatischen Toilettentypen und welche unterschiedlichen Ausstattungsvarianten auf dem Markt verfügbar sind. Grundsätzlich ist das Bestreben zu begrüßen, öffentliche Toiletten kinderfreundlich zu gestalten. Bei der Ausstattung öffentlicher Toiletten sind besondere Anforderungen und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen (z. B. Hygiene, Diebstahl, Vandalismus, missbräuchliche Nutzungen).
Zu Antrag I (Kinderstühle):
Im Rahmen der Markterkundung hat sich herausgestellt, dass keiner der Anbieter seine Toiletten mit Kindersitzen ausstattet.
Eine Nachrüstung mit Kindersitzen wäre sinnvoll, wenn der Betreiber der Anlage hier den gleichen hygienischen Standard garantieren kann wie für die Toilette selbst, die nach jeder Benutzung vollautomatisch gereinigt wird. Eine vollautomatische Reinigung auch der Kindersitze wird bei den Anlagen jedoch nicht angeboten.
Zu Antrag II (Kinderwagenparkplatz):
Grundsätzlich ist es vorgesehen, die Toiletten als barrierefrei – also auch mit Rollstuhl – nutzbare Kabinen anzubieten. Somit ist innerhalb der Kabine nicht nur ausreichend Platz, um mit einem Rollstuhl zu rangieren, sondern auch ein Kinderwagen kann in die Kabine mitgenommen und dort abgestellt werden.
Sämtliche eingangs genannten Toilettenanlagen sind mit Unisex-Toilettenkabinen ausgestattet, die ausreichend Stauraum für je einen Kinderwagen bieten. In der im Jahr 2014 neu errichteten Toilettenanlage im Ostpark sowie in der 2017 sanierten Anlage im Westpark „Am Jackl“ ist jeweils im Vorraum der Damen- und Herrentoilette ebenfalls ausreichend Stauraum für je einen Kinderwagen vorhanden.
Zu Antrag III (Kinderhandwaschbecken, Kindertoilettensitze):
Im Rahmen der Markterkundung konnte kein Bieter gefunden werden, der die Kabinen mit Kinderhandwaschbecken oder Kindertoilettensitzen ausstattet.
Das Bereitstellen mobiler Kindersitze, Desinfektionsmittel und Einweghandschuhe ist auf einer öffentlich zugänglichen Toilette als alleinige Maßnahme nicht praktikabel, sondern zieht weitere zeit- und kostenintensive Kontrollen, Ersatz und Reinigungsarbeiten nach sich, um die Einrichtungen stets in einem hygienischen und verkehrssicheren Zustand zu halten. Da eine Nutzung der Toiletten durch kleine Kinder alleine, ohne Begleitung Erwachsener, nicht gewünscht und beabsichtigt ist, können die Erwachsenen den kleineren Kindern hier ohne weiteres Hilfestellung geben.“
B) Die Stadtwerke München haben zu den in ihre Zuständigkeit fallenden Toiletten Folgendes mitgeteilt:
„Wir haben die Anträge zum Thema ‚Kinderfreundliche Toilette‘ erhalten und können die Argumente grundsätzlich gut nachvollziehen. Die Möglichkeiten einer Realisierung haben wir mit unserem Vertragspartner unter den Gesichtspunkten des Raumbedarfs sowie der Sicherheit geprüft.Leider beschränkt sich die WC-Nutzung nicht nur auf die Erledigung der Notdurft. Aus Berichten der U-Bahnwache gehen etliche Betäubungsmittelverstöße, Hausrechtsverstöße etc. hervor, so dass bei Ausstattung und Betrieb der Toilette gewisse Randbedingungen Berücksichtigung finden müssen. Zu den Themen im Einzelnen:
Zu Antrag I (Kinderstühle, Sitzvorrichtung für Kleinkinder, Toilettenauf- sätze):
Nach Recherchen unseres Dienstleisters gibt es keine Möglichkeiten, die unseren Anforderungen (z. B. diebstahlsicher) genügen. Die Bevorratung der Kinderstühle kann nicht erfolgen, da kaum Stauraum im U-Bahnbereich vorhanden ist (bspw. Toilettenpapier wird tagesbedarfsabhängig in die WCs geliefert).
Zu Antrag II (Kinderwagenparkplatz):
Kinderwagenparkplätze sind leider in unseren Räumlichkeiten nicht realisierbar, da der vorhandene Platz im U-Bahnbereich begrenzt ist. Generell kann ein Kinderwagenparkplatz vor der WC-Anlage nicht überall genehmigt werden, da hier diverse brandschutztechnische Auflagen im Fluchtwegsbereich dagegen sprechen können. Ein Kinderwagenparkplatz vor der Toilette gewährleistet keinen Schutz vor Diebstahl.
Zu Antrag III (Große Familienkabinen, Kinderhandwaschbecken und -toiletten)
Diese sind leider nicht realisierbar, da der vorhandene Platz im U-Bahnbereich limitiert ist. Aus vertraglicher Sicht schuldet die LHM Services GmbH und der Vertragspartner WC-Anlagen, Kabinen, Waschbecken etc. in vorgegebener Anzahl und Güte.
Erste WC-Anlagen wurden bereits saniert, andere WC-Anlagen sind bereits fertig geplant und durch technische Instanzen der Regierung von Oberbayern (ROB) geprüft und freigegeben.
Nachträgliche Änderungen zu den verhandelten vertraglichen Vorgaben sind in unserem Vertragskonstrukt nicht umsetzbar.
Aus Gründen der räumlichen Möglichkeiten und der Sicherheit sowie aus Gründen der Haftungsproblematik sehen wir leider keine Möglichkeit, die Anforderungen umzusetzen. Ebenso sind die gestellten Anträge aus vertraglichen Gründen in unserem bereits laufenden Prozess nicht integrier- und realisierbar.Generell können sinnvolle Möglichkeiten zur Verbesserung im Hinblick auf mehr Kinderfreundlichkeit gern bei künftigen WC-Neuplanungen berücksichtigt werden.“
Auf Bitte des RAW haben die Stadtwerke München auch nochmals geprüft, ob in einer Toilette ein Pilotprojekt „Kinderfreundliche Toilette“ eingerichtet werden könnte. Leider hat sich ergeben, dass auch dies nicht möglich ist, da für sämtliche der von den Stadtwerken München verwalteten Toiletten bereits Betreiberverträge geschlossen sind, die auf den derzeitigen abgestimmten und genehmigten Plänen basieren. Das RAW wird die LHM Services GmbH bitten, bei künftigen WC-Neuplanungen noch stärker auf Kinderfreundlichkeit zu achten.
C) Das Kommunalreferat schließt sich den Ausführungen der Stadtwerke München an und hat keine weiteren Ergänzungen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihre Anträge ausreichend beantwortet sind und als erledigt gelten dürfen.