Asphaltierte Sport- und Freizeitflächen im Ostpark sanieren!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 17.8.2017
Antwort Baureferat:
Sie fordern in Ihrem Antrag vom 17.8.2017 das Baureferat auf, dass die vorhandenen asphaltierten Sport- und Freizeitflächen, wie Fußballplätze, Basketballplatz, Sommerstockbahnen usw. im Ostpark auf Schäden geprüft und falls nötig saniert werden sollen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 17.8.2017 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
In einer Ortsbegehung hat das Baureferat die genannten Flächen im Ostpark begutachtet.
Wir stimmen Ihnen zu, dass diese Flächen in die Jahre gekommen sind und teilweise dem heutigen Zeitgeist nicht mehr entsprechen. Sie bedürfen einer Sanierung und Weiterentwicklung. Die Flächen befinden sich jedoch derzeit in einem verkehrssicheren Zustand, welcher auch die nächsten Jahre aufrechterhalten werden kann.
Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte Ostpark Teil einer umfassenden vorbereitenden Untersuchung im Rahmen der Städtebauförderung „Soziale Stadt“ ist, erscheint es sinnvoll, die Entscheidung hierüber abzuwarten, um staatliche Fördermittel beantragen zu können.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde bereits beauftragt, die Planungsleistungen für die vorbereitenden Untersuchungen zur Erstellung eines Beschlusses zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet gem. § 141 BauGB und die Bürgerbeteiligung in Neuperlach vorzubereiten (Beschluss der Vollversammlung vom 28.9.2016 „Städtebauförderung in München, A) Beginn vorbereitender Untersuchungen in Moosach und Neuperlach“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 05024). Die Planungsleistungenmünden in diesen Beschluss, der voraussichtlich im Sommer 2020 dem Stadtrat vorgelegt wird.
Die Regierung von Oberbayern hat signalisiert, sie könne sich eine Förderung für ein sogenanntes „Maßnahmenkonzept Ostpark-Aufwertung“ vorstellen. Dieses Konzept soll dann parallel zur Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet Neuperlach ausgearbeitet werden.
Falls wider Erwarten dem Beschluss zur förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet oder der Integration des Ostparks in diesem Beschluss nicht zugestimmt wird, so wird das Baureferat notwendige Sanierungsmaßnahmen aus eigenen Mitteln planen und ausführen.
Um im Ostpark die Förderfähigkeit von Aufwertungen und Verbesserungen der Sport- und Freizeitflächen im Sinne einer qualifizierten Freiraumentwicklung nicht zu gefährden, sollte in jedem Fall das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen und des „Maßnahmenkonzepts Ostpark-Aufwertung“ abgewartet werden.
Wir bitten, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.