Hort an der Feldbergschule
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Hans Podiuk und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 30.5.2017
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 30.5.2017 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Situation der Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern ist in Tru- dering hoch problematisch. Es fehlen vor allem Hortplätze, der Bedarf z.B. an der Grundschule an der Feldbergstraße kann bei weitem nicht gedeckt werden, es fehlen dort über 60 Plätze. Für viele Familien bedeutet dies große existenzielle Ängste.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen möchte ich nun Stellung nehmen. Grundsätzlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass die bedarfsgerechte Versorgung der Grundschulkinder mit Plätzen für eine ganztägige Betreuung ganz oben auf der Agenda der Landeshauptstadt steht. Da alle Grundschulen staatliche Schulen sind, kann die Lösung jedoch nicht alleine von der Stadt gefunden werden. Stadt und Freistaat haben hier eine gemeinsame Verantwortung und befinden deshalb bereits in Gesprächen.
Beide Seiten haben das Ziel, dass sich die Betreuungssituation für Grundschulkinder in München möglichst rasch verbessert. Sowohl das schulische Ganztagsangebot als auch die Zusammenarbeit zwischen staatlicher Grundschule und Kindertagesbetreuung werden von den Verbesserungen profitieren. Unabhängig davon führt die Landeshauptstadt den Bau von neuen Kindertageseinrichtungen weiter fort.
Frage 1:
Welche kurzfristigen Maßnahmen werden vom Referat für Bildung und Sport ergriffen, um diesen Betreuungsnotstand bis zum Beginn des Schuljahres zu beheben?
Antwort:
Eine kurzfristige Erweiterung mit Hortplätzen am Standort ist aufgrund der fehlenden Räumlichkeiten nicht möglich. Eltern, deren Kinder zu Beginn des Schuljahres noch keinen Betreuungsplatz hatten, wurden aber Plätze im Regionalhaus Ost angeboten.
Frage 2:
Welche mittelfristigen Planungen gibt es, um dauerhaft ausreichend Nachmittags-Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen?
Antwort:
Die ganztägige Betreuung an der Grundschule Feldbergstraße betrug im Schuljahr 2016/17 71%.
Den 392 Schülerinnen und Schülern standen rechnerisch 100 Hortplätze an der Feldbergstraße 89 und 25 Hortplätze an der Evereststraße 37 zur Verfügung. Zusätzlich wurden 6 Kinder im Regionalhaus Ost betreut. 148 Kinder nahmen an der Mittagsbetreuung teil.
Im Schuljahr 2017/18 wird es rechnerisch voraussichtlich bei einem Versorgungsgrad von 71% bleiben.
Laut Prognose wird bis zum Schuljahr 2025/26 von einem Rückgang der Grundschülerinnen und Grundschüler ausgegangen, so dass im Schuljahr 2025/26 rechnerisch ein Versorgungsgrad von ca. 84% erreicht werden wird.
Eine Versorgung über das Regionalhaus Ost wird voraussichtlich bis auf weiteres möglich sein.
Frage 3:
Inwieweit kann befristet von den städtischen Standards abgewichen werden, um mehr Personal zu akquirieren?
Antwort:
Bei den von Ihnen angesprochenen städtischen Standards muss zwischen den Einstellungsstandards und den Standards in der Personalauswahl unterschieden werden.
Bei den Einstellungsstandards ist eine Abweichung nicht möglich, da die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Kinderbetreuungseinrichtung der Landeshauptstadt München durch das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) festgelegt sind. Eine Beschäftigung ist nur dann möglich, wenn Personen eine fachtheoretische und fachpraktische sozialpädagogische Ausbildung vorweisen können oder eine mindestens zweijährige, überwiegend pädagogisch ausgerichtete, abgeschlossene Ausbildung besitzen.
Falls diese nicht vorliegen, ist in den städtischen Einrichtungen der Landeshauptstadt München sowie in allen Einrichtungen von freien Trägern eine Beschäftigung nicht möglich.Bei den Standards in der Personalauswahl für Personen, die nach dem Bay-KiBiG die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Kinderbetreuungseinrichtung erfüllen, erscheint eine Abweichung, auch befristet, nicht sinnvoll. Die Landeshauptstadt München ist gemäß Art. 33 Abs. 2 GG und Art 94 Abs. 2 BV als öffentliche Arbeitgeberin bei der Auswahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Bestenauslese gebunden. Weiterhin könnte eine stärkere Aufweichung der Standards in der Personalauswahl, insbesondere in Vorstellungsgesprächen, dazu führen, dass Personen, die in persönlicher und/oder fachlicher Hinsicht ungeeignet sind, die Betreuung von Kindern übertragen wird. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.