Personalengpässe in den Sozialbürgerhäusern – Was unternimmt die Stadt dagegen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 5.3.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 5.3.2018 führen Sie Folgendes aus:
„Nach unserer Information kommt es im Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach bedingt durch Personalengpässe zum häufigen Wechsel von Fallbetreuern und zu Auslagerungen von Fallbearbeitungen an andere Sozialbürgerhäuser.
Gerade für sozial benachteiligte Personen sind Wechsel von Fallbetreuern und weit entfernte Bearbeitungsstellen häufig problematisch. Nur eine konstante Fallbetreuung macht eine genaue Einschätzung der Fälle, mit den oft komplexen Lebensproblemen und schwierigen Lebenslagen der unterstützten Menschen, möglich und schafft so die Voraussetzung für eine gute und schnelle Fallbearbeitung.“
Zu Ihrer Anfrage vom 5.3.2018 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Wie viele Stellen in Münchens Sozialbürgerhäusern sind derzeit unbesetzt?
(Bitte aufgeschlüsselt nach sozialpädagogischen Stellen und Verwaltungsstellen.)
Antwort:
Derzeit sind von 1.203 Stellen in den Sozialbürgerhäusern (SBH) zum Stichtag 9.4.2018 73 Stellen, davon 25 Stellen in der Sozialpädagogik und 48 Verwaltungsstellen, unbesetzt.
Diese Zahlen sind jedoch ständigen Schwankungen durch Zugänge oder Abgänge ausgesetzt.
Zusätzlich gibt es neben den unbesetzten Stellen noch Ausfälle des Personals, z.B. durch langfristige Erkrankungen oder Mutterschutz, die ebenfalls von den anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgefangen werden müssen.
Frage 2:
Sind andere Sozialbürgerhäuser ähnlich betroffen wie das Sozialbürgerhaus Neuhausen-Moosach? Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Ja, der Fachkräftemangel und die Personalfluktuation sind in allen SBH ähnlich. Gegebenenfalls wirken sich diese nicht immer zum selben Zeitpunkt oder gleich stark aus.
Frage 3:
Wie hoch ist die Fluktuation der Beschäftigten in Münchens Sozialbürgerhäusern?
Antwort:
Die Fluktuationsrate im Jahr 2017 lag bei ca. 13%.
Frage 4:
Sollte die Fluktuation über dem städtischen Durchschnitt liegen, welche Gründe gibt es dafür und welche Maßnahmen werden ergriffen, um Verbesserungen herbeizuführen?
Antwort:
Die Fluktuation in den SBH liegt mit 13% (2017) über dem städtischen Durchschnitt (7% in 2016, 7,2% in 2015, 6,9% in 2014).
Die Stellen in den SBH sind hauptsächlich in den sogenannten Eingangsämtern bzw. Eingangseingruppierungen. Das bedeutet, dass sich viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Beförderungsstellen in den anderen Ämtern oder Referaten (Führungspositionen, Steuerung, etc.) bewerben. Die Fluktuationsquote beinhaltet auch die Mutterschutzfälle.
Mit der Errichtung von Einarbeitungspools sowohl für die Verwaltungsfachlichkeiten (Beschluss Nr. 14-20/V 01115 v. 25.3.2018, Neukonzeption zur Gewinnung und Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Beistandschaften sowie in der Leistungssachbearbeitung: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Grundsicherung nach dem SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz, Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit) als auch für die Bezirkssozialarbeit (Beschluss Nr. 08-14/V 08968 v. 25.7.2012, Neukonzeption zur Gewinnung und Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bezirkssozialarbeit; Folgebeschluss Nr. 14-20/V 03205 v. 29.7.2015, Einarbeitungskonzept neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Bezirkssozialarbeit) wurde eine zentrale Einarbeitung geschaffen, um die Nachbesetzungszeiten zu verringern. Die Gewinnung von geeignetem Personal ist jedoch derzeit aufgrund von Fachkräftemangel und dem Wettbewerb mit der freien Wirtschaft für den Öffentlichen Dienst erschwert.