Aufgrund der jüngsten Berichterstattung in Münchner Merkur („Kein Ende der Kita-Betrügereien“) und tz („Warum kriege ich keinen Kita-Platz?“) zur Vergabe von Kitaplätzen stellt das Referat für Bildung und Sport Folgendes klar:
Die Platzvergabe in den städtischen Kindertageseinrichtungen richtet sich immer und ohne Ausnahme nach den verbindlichen Vorgaben der städtischen Kindertageseinrichtungssatzung. Diese gelten gleichermaßen für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder. Die Platzvergabe orientiert sich an mehreren Kriterien, die zusammen den Betreuungsbedarf des Kindes in der jeweiligen Einrichtung abbilden sollen. Zuerst werden die eingegangenen Anmeldungen nach Rangstufen sortiert. Diese berücksichtigen z. B. die Sprengelzugehörigkeit bei Schulkindern oder den Wechsel von der Krippe in den Kindergarten im Haus für Kinder. Erst wenn an einer Einrichtung nicht genügend Plätze zur Verfügung stehen, um alle Kinder, die innerhalb einer Rangstufe gleichberechtigt nebeneinander stehen, versorgen zu können, kommt eine zusätzliche Reihung der Anmeldungen ins Spiel: die Dringlichkeitsstufen. Hier ist vorrangig die Berufstätigkeit (auch: Schulbesuch, Ausbildung, Studium) der Eltern relevant. Grundsätzlich müssen alle Eltern, die eine Platzzusage erhalten, zum Aufnahmegespräch einen Nachweis mitbringen. Die Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, im Rahmen des Aufnahmegesprächs auf die Vorlage der Nachweise zu achten. Das Referat für Bildung und Sport muss darauf vertrauen, dass der vom Arbeitgeber ausgestellte Nachweis zur Arbeitszeit wahrheitsgemäß ist. Sollte sich herausstellen, dass Eltern falsche Angaben gemacht haben, kann die Platzzusage widerrufen werden.
Das Bildungsreferat appelliert an Eltern und Arbeitgeber, fair zu sein und stets korrekte Angaben zu machen. Wer sich daran nicht hält, tut dies auf Kosten anderer Eltern.