Wann ist am „Campus Süd“ endlich Baubeginn?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom
23.2.2018
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Die BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion hat am 23.2.2018 den Antrag Nr. 14-20/A 03855 gestellt.
Danach soll dem Stadtrat ein aktueller Sachstandsbericht zum Gesamtkonzept Campus Süd und Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 (Bebauungspläne mit Grünordnung Nrn. 1930c und 1930d) vorgelegt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten, da das angesprochene Planungsgebiet bereits mehrfach Thema von Anträgen bzw. Anfragen der Stadtratsfraktion Bayernpartei war.
Zu Ihrem Antrag vom 23.2.2018 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Wie Ihnen bereits bekannt ist, führte ab 2014 die damalige Eigentümerin der Flächen Campus Süd/Hofmannhöfe in enger Abstimmung mit der Eigentümerin des Nachbargrundstücks mit dem Hochhaus an der Baierbrunner Straße 54 die für die angestrebte Umstrukturierung des ehemaligen Siemensareals zum Wohnstandort notwendigen vorbereitenden Planungsschritte durch. Auf einen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerb aufbauend wurde ein Masterplan entwickelt.
Die Bauleitplanverfahren Nrn. 1930c (Hochhaus) und 1930d (Campus Süd) starteten im Mai 2016. Die Verfahrensschritte wurden aufgrund der inhaltlichen und räumlichen Verknüpfung parallel durchgeführt.
Mitte des Jahres 2017 bot die Eigentümerin das Areal Campus Süd/ Hofmannhöfe auf dem freien Markt zum Verkauf an. Nach Beendigung des Veräußerungsverfahrens wurde mit dem Besitz-, Nutzen-, Lastenübergang zum 1.12.2017 ein Münchner Unternehmen im Bereich Immobilienentwicklung neue Eigentümerin. Hinsichtlich der Zielsetzung für das Planungsgebiet hat sich die neue Investorin noch nicht abschließend festgelegt.
Das weitere Vorgehen und somit auch die Wiederaufnahme der beiden Bebauungsplanverfahren sind daher derzeit noch offen. Sobald hierfür dienötigen Voraussetzungen und Klärungen vorliegen, wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hierüber den Stadtrat informieren.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.