Einstellung einer jährlichen Pauschale zur Sanierung von Kücheneinrichtungen in Kindertageseinrichtungen
Antrag Stadträtin Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 5.3.2013
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Mit Antrag Nr. 08-14/A 04073 vom 5.3.2013 beantragten Sie, dass der Stadtrat der Landeshauptstadt München eine jährliche Pauschale zur Sanierung von Kücheneinrichtungen in Kindertageseinrichtungen beschließen möge. Sie begründeten Ihren Antrag damit, dass analog bereits anderer Pauschalen, wie z.B. für Akustikmaßnahmen, Einrichtung von Ganztagesschulen, Sanierung von Fachlehrsälen oder WC-Sanierungen, eine solche Pauschale notwendig wäre, um die Küchen und vor allem das dortige Mobiliar auf den neuesten gesetzlichen, technischen und hygienerechtlichen Standard zu bringen.
In Ihrem Antrag sprechen Sie nicht den Austausch einzelner Geräte an, sondern explizit die umfassende Sanierung einer Versorgungsküche. Unsere nachstehende Antwort bezieht sich daher auf die grundlegende Erneuerung von alten Küchen, sowohl im bautechnischen Bereich (z.B. neue Wand- und Bodenfliesen, Elektro- und Sanitärmaßnahmen, raumlufttechnische Arbeiten usw.) sowie den damit verbundenen kompletten Austausch der Kücheneinrichtung (wie z.B. Geräte, Küchenmöbel).
Eine solche Pauschale hätte sowohl konsumtive Komponenten (wie z.B. die Sanierung und Erneuerung einer bestehenden Küche im Rahmen des üblichen Bauunterhaltes) als auch investive Komponenten (Beschaffung von neuem Küchenmobiliar, welches dann im Rahmen der Anlagenbuchhaltung erfasst werden muss und somit einer vorgeschriebenen Abschreibung unterliegt). Auf alle Fälle müsste die Finanzierung und Bereitstellung einer solchen Pauschale seitens des Stadtrates genehmigt werden. Aufgrund dieser Gegebenheit wäre daher Ihr Antrag im Grundsatz im Rahmen einer solchen Beschlussvorlage im Stadtrat zu behandeln. Aufgrund des nachstehend aufgeführten Sachverhaltes erlauben wir uns jedoch, Ihren Antrag auf schriftlichem Wege zu bearbeiten.
Wir bedauern, dass wir Ihren Antrag erst jetzt bearbeiten und diesen nicht sinnvoller- und zweckmäßigerweise bereits mit dem „Aktionsprogramm Schul- und Kita-Bau 2020“, Beschluss des Bildungsausschusses gemeinsam mit dem Sportausschuss, dem Bauausschuss, dem Kommunalausschuss, dem Verwaltungs- und Personalausschuss, dem Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung, dem Finanzausschuss und dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der gemeinsamen Sitzung des Stadtrates vom 5.11.2014, bestätigt durch die Vollversammlung am 20.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01640) dem Stadtrat zur Behandlung vorgelegt haben.
Mit dieser vorgenannten Beschlussvorlage hat der Stadtrat das System des Bauunterhaltes grundlegend neu ausgerichtet. Wie Sie richtig in Ihrer Begründung darstellen, hatte der Stadtrat in der Vergangenheit für unterschiedliche Themenbereiche sog. Pauschalen genehmigt. Diese umfassten zum damaligen Zeitpunkt im Jahr 2014 rd. 26 Mio. Euro. Die Mittel des gesamten Bauunterhalts und die Mittel dieser Pauschalen wurden, um die Gelder effizienter und zielgerichteter einsetzen zu können, zusammengefasst und in drei Säulen neu geordnet.
Diese Säulen umfassen folgende Bereiche:
-Säule 1
Budget von jährlich 40 Mio. Euro für Schulleitungen, Stadtquartiersleitungen bei Kindertageseinrichtungen und die Abteilung Sport und Bewegungsräume beim Geschäftsbereich Sport des RBS.
-Säule 2
Budget für den pädagogischen baulich relevanten Bedarf, insb. für Ganztagesmaßnahmen, Akustik, Fachlehrsäle usw. beim Geschäftsbereich Zentrales Immobilienmanagement des RBS; in diesem Budget von jährlich 16,1 Mio. Euro wurde eine Reihe von pädagogisch baulich relevanten Pauschalen zusammengefasst.
-Säule 3
Dies ist das mit jährlich rd. 50 Mio. Euro dotierte Basisbudget für den sog. Großen Bauunterhalt; dieses Basisbudget wird, verteilt für die Jahre 2015 bis 2020, um ein einmaliges Sonderbudget von insg. 200 Mio. Euro zusätzlich verstärkt. In dieses Basisbudget wurden die restlichen, vor allem technisch geprägten Pauschalen integriert.
Daneben besteht für die Schulen das Budget für den sog. Kleinen Bauunterhalt in Höhe von jährlich 2,6 Mio. Euro.
Diese Neuordnung und vor allem die signifikante Aufstockung der finanziellen Mittel versetzen das Referat für Bildung und Sport und das Baureferat bereits seit 2014 in die Lage, konsequent und verstärkt Bauunterhaltsmaßnahmen in den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und Sportanlagen durchzuführen.
Das 3-Säulen-Prinzip, welches der Stadtrat durch diesen Beschluss auf den Weg gebracht hat, war auch eine Abkehr zu den früheren Einzelpauschalen.
Die Bereitstellung einer neuen Pauschale für Küchensanierungen wäre somit mit diesem Prinzip nicht in Einklang zu bringen und sollte daher aus unserer Sicht nicht durchgeführt werden.
Mit dem 3-Säulen-Prinzip ist jedoch sichergestellt, dass im Rahmen der verstärkten Mittel des Bauunterhaltes die umfassenden Sanierungen von Küchen im Rahmen des Bauunterhaltes durchführbar sind.
Nachdem zum Bauunterhalt und damit auch zu Küchensanierungen ein eindeutiges Votum des Stadtrates vorliegt, ist die Schaffung einer Pauschale in der von Ihnen gewünschten Form nicht mehr notwendig.
Die Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist damit ebenfalls nicht mehr erforderlich, da Ihrer Zielrichtung, die Sanierung von Küchen in Kindertageseinrichtungen finanziell abzusichern, durch das 3-Säulen-Prinzip nachgekommen wird. Wir haben uns daher erlaubt, Ihren Antrag nicht mehr in den Stadtrat einzubringen und stattdessen auf schriftlichem Weg zu beantworten.
Die von Ihnen in der Begründung genannte Küchensanierung in der Rennertstraße wurde bereits durchgeführt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.