Ist die Landeshauptstadt München vorbereitet für den Kita-Streik?
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt, Kristina Frank und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 20.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
In Ihrer Anfrage vom 20.3.2018 thematisieren Sie den Streik in den städtischen Kindertageseinrichtungen und die für die Eltern damit verbundenen Probleme.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Folgendes berichten:
Frage 1:
Wie bereitet sich die Landeshauptstadt München auf den angekündigten Streik vor?
Antwort:
Sobald der Städtische Träger Kenntnis über mögliche Streikaktionen erlangt, beruft er einen „Krisenstab Streik“ ein unter Beteiligung aller erforderlichen Stellen (Personalabteilung, Zentrale Gebührenstelle, Recht, Elternkooperation, Öffentlichkeitsarbeit, weitere nach Bedarf). Informationsschreiben mit Rückmeldeformularen für die Leitungen der Kindertageseinrichtungen sowie für die Stadtquartiersleitungen werden vorbereitet. Ebenso wird ein Informationsbrief für die Eltern vorbereitet. Die Elterngremien werden vorab informiert.
Sobald ein offizieller Streikaufruf der Gewerkschaften vorliegt, werden die Informationen sofort per E-Mail verschickt.
Die Führungskräfte im Städtischen Träger erhalten Anweisung, im Vorfeld den Betrieb der Kindertageseinrichtungen bzw. auch unvermeidliche Schließungen an Streiktagen so weit wie möglich zu organisieren. Die voraussichtlich zu erwartende Situation an den Einrichtungen (normale Öffnung, Teilöffnung, Schließung) ist unverzüglich an den Städtischen Träger zu melden.
Diese Meldung kann jedoch nur eine Einschätzung sein, da das Streikrecht es allen aufgerufenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, spontan an Streikmaßnahmen teilzunehmen. Es ist daher im Vorfeld nicht sicher, in welchem Ausmaß städtische Kindertageseinrichtungen bestreikt werden. Einschränkungen im Betrieb bis hin zu kompletten Schließungen von Kindertageseinrichtungen können nicht verhindert werden.
Frage 2:
Wie werden die Eltern kurzfristig und auf kurzem Wege über alle Maßnahmen informiert? Gibt es ein Online-Portal?
Antwort:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtungen gehen sehr verantwortungsvoll mit ihrem Streikrecht um und sind bemüht, die Eltern rechtzeitig zu informieren und gemeinsam mit den Eltern mögliche Alternativen zu finden. Dies geschieht oftmals bereits im Vorfeld, wenn noch kein offizieller Streikaufruf vorliegt.
Der Städtische Träger informiert die Eltern über die Einrichtungen mit einem Brief. Dieser Brief geht auch an die Elternvertretungsgremien und an das Staatliche Schulamt mit der Bitte, die Information über die internen Verteiler an die Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen und an die Grundschulen weiterzuleiten.
Sofort nach dem offiziellen Streikaufruf durch die Gewerkschaften werden die Leitungen der Häuser angewiesen, den Informationsbrief an alle Eltern zuverlässig weiter zu geben. Die Information wird auch sofort im Internet-Portal der Landeshauptstadt München unter www.muenchen.de/kindertageseinrichtungen veröffentlicht.
Frage 3:
Welche Ersatz-Betreuungsmöglichkeiten bestehen für betroffene Eltern?
Antwort:
Der Städtische Träger kann in der Regel keine zentrale Notbetreuung für die betreffenden Kinder gewährleisten. Deshalb ist es unumgänglich, dass die Eltern bei drohendem Streik direkt bei ihrer Einrichtungsleitung nach der aktuellen Situation vor Ort fragen. Der Städtische Träger empfiehlt den Eltern auch, sich im Falle einer Schließung zusammenzuschließen, um abwechselnd die Kinder zu betreuen.
Bei länger andauernden Streiks wird versucht, stadtweit in nicht oder weniger vom Streik betroffenen Kindertageseinrichtungen zusätzliche Notbetreuungsplätze für Kindergartenkinder aus anderen Einrichtungen anzubieten. Das Gesamtangebot an Notbetreuungsplätzen hängt jedoch davon ab, wie viel Personal zur Verfügung steht, und ist nur sehr eingeschränkt möglich.Im Falle einer mehrtägigen Schließung können Eltern bei der Einrichtungsleitung für ihr Kindergartenkind eine Notbetreuung in einer anderen, vom Streik weniger betroffenen Einrichtung beantragen. Jede Einrichtungsleitung kann in der Regel eine begrenzte Anzahl von Notbetreuungsplätzen für Kindergartenkinder vermitteln. Die Eltern müssen gegenüber der Einrichtungsleitung glaubhaft machen, dass trotz Bemühungen eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht gefunden wurde. Wenn mehr Anträge als Plätze vorliegen, werden die Notbetreuungsplätze per Losentscheid vergeben. Für die aufnehmende Kindertageseinrichtung ist ein sog. „Gastkind-Formular“ auszufüllen. Eine zentrale Vermittlung von sog. Notbetreuungsplätzen ist nicht möglich.
Notbetreuungsplätze können nur für Kinder im Kindergartenalter angeboten werden. Kinder im Krippenalter sind noch zu klein, um sie ohne Eingewöhnung in einer anderen Einrichtung mit fremdem Personal unterzubringen. Für Schulkinder kann die Sicherheit auf dem Weg von der Schule in eine fremde, weiter entfernte Kindertageseinrichtung nicht gewährleistet werden.
Frage 4:
Ist die unbürokratische Gebührenrückerstattung bereits in die Wege geleitet?
Antwort:
Im Zusammenhang mit den Streikmaßnahmen im Jahr 2015 wurden sowohl hinsichtlich der Regelungen in der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung als auch in IT-technischer Hinsicht die Voraussetzungen geschaffen, dass eine tageweise Erstattung/Minderung der Besuchsgebühren und des Verpflegungsgeldes bei ersatzloser Schließung einer Einrichtung möglich ist. Dies betrifft auch ganztägige Schließungen im Zusammenhang mit einem Streik.
Die Eltern der Kinder, die städtische Kindertageseinrichtungen besuchen, wurden bereits mit Elternbrief vom 19.3.2018 darüber informiert, unter welchen Voraussetzungen und auf welche Weise die Erstattungen/Minderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus wurden eine Reihe weiterer Informationswege (z.B. das Internet) genutzt. Für die Erstattung/Minderung ist keine extra Antragstellung erforderlich – sie erfolgt „automatisch“ sobald sich die Tarifparteien geeinigt haben und die Streikmaßnahmen endgültig beendet wurden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.