Gefälschten Paßdokumenten auf der Spur: Endlich Prüfscanner einführen!
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 27.11.2017
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigungen der Stadtrat zuständig ist.
Ihr Antrag lautete:
„Der Stadtrat beschließt: Im Zuständigkeitsbereich der Münchner Melde- behörden werden zum baldmöglichsten Zeitpunkt elektronische Paß-Scanner zur Erkennung gefälschter Paßdokumente beschafft und zum Einsatz gebracht. Die LHM setzt sich hierzu mit dem Freistaat ins Benehmen. Dem Stadtrat wird über die Umsetzung Bericht erstattet.“
Der Inhalt des Antrags betrifft den allgemeinen Geschäftsbetrieb des Kreisverwaltungsreferats, nämlich die Identitäts- und Dokumentenprüfung bei melderechtlich bedingten Vorsprachen. Die Organisation des allgemeinen Geschäftsbetriebs ist eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Ich erlaube mir daher, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister auf dem Schriftwege zu beantworten.
Die bisher eingesetzten Methoden zur Überprüfung verdächtiger Ausweispapiere haben sich nach wie vor bestens bewährt. Insbesondere werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros auch weiterhin im Erkennen von gefälschten Ausweisdokumenten geschult. Wie in 2016 können öffentlich einsehbare Details hierzu nicht geschildert werden, da ansonsten die Gefahr bestünde, künftige Missbrauchsfälle nicht mehr effektiv und konsequent aufdecken zu können.
Dennoch hat das Kreisverwaltungsreferat die technische Entwicklung der elektronischen Prüfgeräte aufmerksam verfolgt und arbeitet derzeit an einem Konzept zur Einführung der neuesten Geräte in den Bürgerbüros, dem Standesamt und der Ausländerbehörde.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.