Maxwerk – aktueller Sachstand
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl und Mario Schmidbauer (Fraktion Bayernpartei) vom 28.3.2018
Antwort Bürgermeister Josef Schmid, Leiter des Referats für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 28.3.2018 führten Sie als Begründung aus:
„Wie jetzt bekannt wurde, existiert zum Verkauf des Maxwerks an die Stadt München ein notarieller Vertrag aus dem Jahr 1894, der eine andere als die Nutzung zur Erzeugung von Strom durch Wasserkraft ausschließt. Die Pläne, in dem denkmalgeschützten Gebäude einen gastronomischen Betrieb einzurichten, könnten damit unzulässig sein. Das Gebäude ist seit Jahren in einem optisch fragwürdigen Zustand, die Fassaden völlig verschmiert und die Außenanlagen (Treppenstufen etc.) verfallen.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Welche Auswirkungen hat der sog. Privat-Familienfideikommiss auf die Errichtung eines gastronomischen Betriebs im Maxwerk? Welche Veränderungen am Gebäude und dessen Nutzung sind erlaubt?
Antwort der SWM:
„Im Vertrag ist festgeschrieben, dass an der Stelle, an dem sich das Maxwerk befindet, kein Dampfkraftwerk gebaut werden darf und dass das Maschinenhaus nur zur Erzeugung von Elektrizität durch Wasserkraft genutzt werden darf. Nach Auffassung der SWM besteht hier kein Widerspruch zur aktuellen Planung, das Gebäude zu beleben und nutzbar zu machen. Wir haben weder vor, ein Dampfkraftwerk zu errichten, noch wird sich die Nutzung des Maschinenhauses ändern. Die Erzeugung bleibt bestehen. Es werden lediglich nicht mehr betriebsnotwendige Flächen einer öffentlichen Nutzung zugeführt.“
Frage 2:
Wer kann diese Genehmigungen erteilen?
Antwort der SWM:
„Genehmigungen, die die Nutzungsart des Gebäudes betreffen, werden von der Lokalbaukommission erteilt.“
Frage 3:
Welchen Auflagen (Denkmalschutz etc.) unterliegt das Gebäude?
Antwort der SWM:
„Das Maxwerk ist als technisches Denkmal in der Denkmalliste der Landeshauptstadt München eingetragen.“
Frage 4:
Warum lassen die Stadtwerke München (SWM) als Eigentümer das Maxwerk so verfallen? Welche Möglichkeiten bestehen, die SWM zu den offensichtlich dringend notwendigen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten zu bewegen?
Antwort der SWM:
„Aktuell wird das Gebäude im Rahmen seiner Nutzung als Wasserkraftwerk instandgehalten. Die Maßnahmen hierzu erfolgen entsprechend der Notwendigkeit. Das Gebäude ist in der Vergangenheit von den SWM auch immer wieder neu gestrichen worden. Aufgrund seiner abseitigen Lage in einer Grünfläche waren allerdings schnell erneut Graffitis am Gebäude festzustellen. Dieser permanente Vandalismus ist leider nicht zu vermeiden, solange das Objekt nicht intensiver genutzt wird – gerade auch deswegen haben die SWM Pläne zur Etablierung einer gastronomischen Nutzung unterstützt.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.