Nachgefragt: Urlaub machen im „Verfolgerland“?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 14.9.2016
Antwort Sozialreferat:
In Ihrer Anfrage vom 14.9.2016 führen Sie Folgendes aus:
„Aktuell sorgen Medienberichte für Gesprächsstoff, wonach nach Deutsch- land eingereiste vorgebliche ‚Flüchtlinge‘ offenbar in erheblichem Ausmaß Urlaub in ihren angeblichen ‚Verfolger‘-Ländern machen, aus denen sie vor Krieg und Bedrückung geflohen sein wollen. Einem Bericht der ‚Welt am Sonntag‘ zufolge wurden Fälle von Asylbewerbern aus Afghanistan, Syrien und dem Irak bekannt. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sei der Sachverhalt bekannt, und man bemühe sich um einen zahlenmäßigen Überblick. Der ‚Welt am Sonntag‘ zufolge forderte das BAMF bereits im Juni Berliner Arbeitsagenturen schriftlich auf, Reisen von Asylberechtigten in Heimatländer der zuständigen Ausländerbehörde zu melden – immerhin können Reisen in den ‚Verfolgerstaat‘ nach einer Einzelfallprü- fung zur Aberkennung des Schutzstatus führen (alles nach: www.welt.de/politik/deutschland/article158049400/Fluechtlinge-machen-Urlaub-wo-sie-angeblich-verfolgt-werden.html, zul. aufgerufen: 13.9.2016, 18.15 Uhr; KR). – Es stellen sich Fragen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 14.9.2016 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Zunächst möchte ich mich für die verspätete Bearbeitung dieser Anfrage entschuldigen. Der Vorgang war leider aufgrund eines Büroversehens außer Bearbeitung geraten.
Frage 1:
Inwieweit hat die LHM, insbesondere Sozialbehörden und Jobcenter, Kenntnis von in München lebenden Asylbewerbern und/oder „Flüchtlingen“, die in ihre Heimat- oder Verfolgerländer reisen bzw. gereist sind?
Antwort:
Hierüber liegen dem Sozialreferat keine Erkenntnisse vor.
Frage 2:
In welchem Umfang haben Münchner Sozialbehörden und Jobcenter bei bekannt gewordenen Fällen von der Möglichkeit von Sanktionen Gebrauch gemacht? Wenn nicht, warum nicht?
Antwort:
Für Zeiten, in denen sich Leistungsberechtigte längerfristig nicht in Deutschland aufhalten, werden grundsätzlich keine Sozialleistungen gewährt. Weitere Sanktionen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.