Inwieweit bestimmt die türkische Religionsbehörde den Inhalt muttersprachlichen Konsulatsunterrichts?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 16.3.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 16.3.2018 nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Presseberichten – insbesondere dem Tagesspiegel, Berlin – ist zu entnehmen, dass in verschiedenen Bundesländern, u.a. im Freistaat Bayern sogenannter ‚Konsulatsunterricht‘ in Fächern wie ‚Türkische Kultur und Religion‘ für Kinder türkischer Herkunft stattfindet.
Das Konzept eines muttersprachlichen Unterrichts geht auf die sechziger Jahre zurück, als man den ‚Gastarbeiter-Kindern‘ nur das eben Notwendigste vermitteln wollte, und vorgeblich das Risiko einer ‚doppelten Halbsprachlichkeit‘ vermeiden wollte. Dennoch: viele Kinder konnten weder in ihrer Muttersprache noch auf Deutsch richtig sprechen, geschweige denn schreiben. Die Türkei bot schon frühzeitig einen kostenlosen muttersprachlichen ‚Konsulatsunterricht‘ an. Mittlerweile nehmen nach Angaben der Plattform ‚Mediendienst Integration‘ bundesweit rund 40.000 Schüler mit türkischem Migrationshintergrund an einem solchen Konsulatsunterricht teil.
Unklar ist, was in diesem Unterricht eigentlich vermittelt wird. So heißt es in einem aktuellen Curriculum für den türkischen Konsulatsunterricht beispielsweise. Der Schüler ... zeigt den Willen sich an die Aktivitäten der nationalen und religiösen Feiertage zu beteiligen.‘“
Frage 1:
Hat das Referat für Bildung und Sport Kenntnis von derartigen Konsulatsunterrichten in der Landeshauptstadt, insbesondere an Grundschulen oder in Form von freiwilligem Nachmittagsunterricht? Oder wird an den Münchner Schulen die Muttersprache als reguläre Fremdsprache integrativ im Unterricht angeboten?
Antwort:
Der Muttersprachliche Ergänzungsunterricht wird seit dem Schuljahr 2009/10 ausschließlich durch die diplomatischen Vertretungen organisiert, somit ist es kein staatlicher Unterricht.Das Staatliche Schulamt führt keine Statistik über die Anzahl der Kurse und ggf. die Standorte. Auch die Anmeldung läuft direkt über die Konsulate. Findet der Kurs an einer Schule statt,stellt das Konsulat beim Referat für Bildung und Sport einen Antrag auf Raumüberlassung. Die türkische Muttersprache als reguläre Fremdsprache wird an den staatlichen Münchner Grund- und Mittelschulen nicht angeboten.
Im Bereich der Realschulen und Schulen besonderer Art wird besonders religiös geprägter, spezifischer Konsulatsunterricht, der sich gezielt auf die Muttersprache der Schülerinnen und Schüler bezieht, weder als offizielle Fremdsprache noch als freiwilliges Wahlfach angeboten.
Frage 2:
Wird ein solcher religiös geprägter Konsulatsunterricht auch an städtischen Realschulen angeboten?
Antwort:
Es sind keine Planungen in diese Richtung bei den städtischen Realschulen und Schulen besonderer Art angedacht.
Frage 3:
Wie werden die verwendeten Curricula und Schulbücher entwickelt und kontrolliert?
Antwort:
Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate.
Frage 4:
Wie und von wem werden die möglicherweise eingesetzten Lehrer angestellt und bezahlt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Ist der Landeshauptstadt eine Einflussnahme durch die türkische Religionsbehörde „Diyanet“, evtl. vermittelt durch das Netzwerk „DITIB“ bekannt?
Antwort:
Das Referat für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München hat hierüber keine Informationen. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.