Weiterentwicklung der Personalgewinnung und Personalerhalt in städtischen Kindertageseinrichtungen I: Flexiblere Anmeldefristen für die Ausbildung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 4.7.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 4.7.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, ein Konzept zu erarbeiten, wie die Anmeldefristen für die Ausbildung flexibler gestaltet werden können, da Interessierte für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher immer wieder von längeren Wartezeiten berichten, wenn Anmeldefristen verpasst wurden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird damit begründet, dass Interessentinnen und Interessenten an der Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher längere Wartezeiten in Kauf nehmen mussten, wenn sie Anmeldefristen verpasst hatten. Die SPD-Stadtratsfraktion gibt daher zu bedenken, dass eine Flexibilisierung hier einen attraktiven Einstieg in die Ausbildung ermöglichen könne.
Die Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik bemüht sich, ihre Zusagen möglichst früh zu verschicken, um sich die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher zu „sichern“. Da sich diese aber in der Regel an mehreren Fachakademien im Stadtgebiet und gegebenenfalls auch in anderen Ausbildungsberufen oder Studiengängen bewerben, kommt es häufig zu Absagen oder die Ausbildung wird zu Schuljahresbeginn nicht angetreten. Die Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik versucht dann, die frei werdenden Ausbildungsplätze noch mit Bewerberinnen und Bewerbern nachzubesetzen, die sich erst nach dem Stichtag beworben haben.
Wegen der Schwierigkeiten, alle zugesagten Ausbildungsplätze auch besetzen zu können, ist ein formaler Anmeldeschluss für die Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik zum Schulhalbjahr erforderlich. Nur so können die Planungen für das kommende Schuljahr bezüglich Auswahlverfahren und Vorstellungsrunden, Verfügbarkeit von Klassenzimmern und Lehrkräften abgestimmt werden. Die eingehenden Bewerbungen müssen dazu formal nach Schulabschluss, Praktikumszeiten, Bestätigung eines Praktikumsplatzes und gegebenenfalls auch ausreichender Sprachkenntnisse in Deutsch geprüft werden. Entsprechend der Zusagen müssen dann Schülerinnen- und Schülerbögen angelegt werden.
Da es unterschiedliche Eintrittsmöglichkeiten an einer Fachakademie für Sozialpädagogik gibt, müssen auch die internen Ausbildungskapazitäten für die jeweilige Zugangsmöglichkeit geprüft werden: So können die Schülerinnen und Schüler ihre Ausbildung im ein- oder zweijährigen sozialpädagogischen Seminar oder in OptiPrax beginnen. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin oder zum Staatlich geprüften Kinderpfleger kann die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher im zweijährigen Vollzeitunterricht oder im dreijährigen Teilzeitunterricht oder im Lehrgang für andere Bewerberinnen und Bewerber (= Vorbereitung auf die externen Prüfung) fortgesetzt werden.
Um den angehenden Schülerinnen und Schülern möglichst frühzeitig eine verbindliche Zusage geben zu können, wurde das Bewerbungsverfahren an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik trotz steigender Bewerberinnen- und Bewerberzahlen verbessert und vereinfacht. Früher wurden die Bewerbungsunterlagen erst formal geprüft und nach Noten, Schulabschluss und Vorerfahrungen im sozialen Bereich bewertet. Entsprechend einer Rankingliste erfolgte eine Zusage dann erst in drei zeitlichen Intervallen. Seit dem Bewerbungs- und Auswahlverfahren für das Schuljahr 2018/2019 wird allen Bewerberinnen und Bewerbern, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, eine Zusage zeitnah zum Eingang der Bewerbung erteilt. Lediglich in der OptiPrax-Ausbildung ist die Zusage auch noch vom Ergebnis der Vorstellungsrunde abhängig.
Bedauerlicherweise konnte im letzten Bewerbungsverfahren nicht in allen Fällen eine schnelle Zusage erfolgen, da zu dieser Zeit einige Sekretariatsstellen unbesetzt waren. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall und so wird esim aktuellen Bewerbungsverfahren möglich sein, allen Bewerberinnen und Bewerbern eine schnelle Zu- oder Absage zu erteilen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.