OB Reiter ruft zur Beteiligung an realem Mietspiegel auf Archiv
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Rathaus Umschau 100 / 2019, veröffentlicht am 27.05.2019
Ab heute, 27. Mai, starten die Befragungen zur Erhebung des realen Mietspiegels. Das Marktforschungsinstitut Kantar wird im Auftrag der Landeshauptstadt München Mieterinnen und Mieter zunächst in einem telefonischen und im Anschluss in einem persönlichen Interview um Auskünfte über Miethöhe und Ausstattung ihrer Wohnungen bitten. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Als Oberbürgermeister möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger, die im Zuge der Befragung kontaktiert werden, bitten, sich an der Umfrage zur Erstellung des Mietspiegels zu beteiligen. Denn nur mit ihrer Hilfe ist es uns möglich, die tatsächliche Durchschnittsmiete aller Wohnungen in München zu ermitteln. Der reale Mietspiegel soll ein wirksames Zeichen für eine Beendigung der Mietpreisspirale setzen und der Bundespolitik klar machen, dass dringende und einschneidende Gesetzesänderungen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter notwendig sind.“
In den Mietspiegel darf nach den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben immer nur ein sehr kleiner Teil der Mieten in München einfließen, nämlich die Mieten, die innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren neu abgeschlossen oder verändert wurden. Deshalb erstellt die Stadt München nun einen realen Mietspiegel. Dieser wird nicht rechtsverbindlich sein. Aber er soll der Bundesregierung klar vor Augen führen, wie notwendig eine Reform des Mietspiegelrechts ist.
Bei der Erhebung für diesen realen Mietspiegel werden gezielt die Mieterinnen und Mieter gefragt, deren Wohnungen bislang im qualifizierten Mietspiegel unberücksichtigt bleiben mussten: freifinanzierte Wohnungen, bei denen der Abschluss des Mietvertrags beziehungsweise die letzte Mietänderung länger als vier Jahre zurückliegen sowie öffentlich geförderte Wohnungen unabhängig vom Einzugsdatum beziehungsweise vom Zeitpunkt der letzten Mieterhöhung. Die Daten derjenigen Wohnungen, bei denen in den vergangenen vier Jahren eine Mieterhöhung oder ein Vertragsabschluss erfolgte, werden nicht erneut erhoben, da auf die Daten des qualifizierten Mietspiegels für München 2019 zurückgegriffen werden kann.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Befragung teilnehmen, können sich darauf verlassen, dass der Datenschutz eingehalten wird. Durch das am 13. Mai 2019 erfolgte Urteil des Verwaltungsgerichtshof wurde klargestellt, dass Haus und Grund von der Landeshauptstadt München auch weiterhin keine personenbezogenen Daten von Mieterinnen und Mietern, die an einer Mietspiegelumfrage teilgenommen haben, herausfordern darf. Das Urteil ist daher mit keinerlei Nachteilen für Münchens Mieterinnen und Mieter verbunden.