Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat sich mit den Münchner Gartenstädten und dem Erhalt ihres städtebaulichen Charakters befasst. Dazu stellte das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Stadtrat die Ergebnisse von jüngst durchgeführten Rahmenplanungen für insgesamt sechs Gartenstadtgebiete vor und sprach Empfehlungen aus. Auf dieser Grundlage wurde das weitere Vorgehen in Hinblick auf die Entwicklung der Münchner Gartenstädte – vorbehaltlich der Zustimmung der Vollversammlung – beschlossen.
Die dynamische Entwicklung der Landeshauptstadt München ist auch in den Gartenstädten spürbar angekommen, mit der Folge einer anhaltenden Diskussion über die Identität und Lebensqualität in diesen Gebieten. Mit einer Siedlungsfläche von rund 20 Prozent des Stadtgebiets ist die Münchner Gartenstadt eine stadtbildprägende Siedlungstypologie, die sich durch eine große Bandbreite gebietsspezifischer Qualitäten, wie etwa einer hohen Durchgrünung auszeichnet.
Der Stadtrat hat deshalb bereits im Jahr 2015 einen umfassenden Katalog von Maßnahmen und Arbeitsaufträgen mit dem Ziel, die bauliche Entwicklung unter Erhalt des spezifischen Charakters der Gartenstädte zu steuern, auf den Weg gebracht. Dabei wurde die Erstellung von insgesamt sechs Rahmenplanungen für Gartenstädte in den Stadtbezirken Pasing, Harlaching, Trudering, Großhadern, Ramersdorf und Laim beschlossen.
Die Ergebnisse der Rahmenplanungen sind dabei so vielfältig wie die Stadtquartiere selbst. Während in Pasing und Harlaching der Erhalt des parkartigen Siedlungscharakters unter dem Stichwort „Pasinger Gärten“ im Vordergrund steht, soll in Trudering und Großhadern eine bauliche Verdichtung entlang der anliegenden Hauptstraßen zum Schutz der Gartenstadt genutzt werden. In den kleinteiligen und homogenen Siedlungen in Laim und Ramersdorf ist es das Ziel, die spezifischen Ensembles aus Freiräumen und Bebauung zu erhalten sowie eine behutsame Weiterentwicklung von familiengerechten Quartieren zu ermöglichen.
Mit der Rahmenplanung kommt dabei ein neues Steuerungsinstrument zur Anwendung, welches auf Grundlage von gemeinsam vereinbarten Zielen für große Stadtgebiete die städtebauliche Qualität sichern soll. Damit wird das zulässige Baurecht im Hinblick auf den zu erhaltenden Charakter des Stadtquartiers qualifiziert.
Die Ergebnisse zeigen, dass sehr individuelle Ausgangsbedingungen in den jeweiligen Gebieten vorliegen. Die Stadtquartiere sollen künftig individuell betrachtet und weitere Rahmenplangebiete auf den Weg gebracht werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Initiativen, den Bezirksausschüssen und der Politik konsensfähige und umsetzbare Ergebnisse erzielt wurden, die im Zuge von Baugenehmigungsverfahren den Einzeleigentümern und den Bauträgern nunmehr gezielt vermittelt werden können.
Als eine weitere Erkenntnis soll in den kommenden Rahmenplanungen die Stadtgestalt – insbesondere in ihrer städtebaulichen und historischen Bedeutung – stärker in den Blick genommen werden. Für den Schutz von prägenden und herausgehobenen Stadtquartieren soll der Erlass von Erhaltungssatzungen geprüft werden.