Im aktuellen wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VI“ hat der Stadtrat neben einer Reihe von Maßnahmen und Zielen unter anderem vorgegeben, die bestehende Vielzahl von Förderprogrammen zu verringern. Mit dem vorberatenden Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung erfolgte jetzt ein wichtiger Schritt in Sachen Programmvereinfachung.
Die Förderung für die sozialwohnungsberechtigen Haushalte soll künftig nicht mehr in einem staatlichen und drei städtischen Programmen erfolgen, sondern einheitlich unter dem Dach der staatlichen einkommensorientierten Förderung. Dabei sichert die Landeshauptstadt München mit ihrem finanziellen Beitrag (sogenannte „Kofinanzierung“) einerseits die Interessen der Mieterhaushalte über mieterfreundliche Regelungen bei den Mietanpassungen und steuert andererseits die Wirtschaftlichkeit für die Bauherrn, wodurch die Stadt ihre zielgruppenspezifischen Wohnvorhaben mit erhöhten Kosten auch künftig weiterführen kann.
Ein einheitliches Fördersystem ist gerechter für die Mieterhaushalte, da es keine programmbedingten Unterschiede bei der Miethöhe mehr gibt. Für Bauherrn, Vermieter und Verwaltung wird dadurch die Bewilligung der Förderung, die Belegung und die Verwaltung der Wohnungen einfacher. Zudem ist die Förderung so gestaltet, dass die Wirtschaftlichkeit ohne eine Erhöhung der Fördermittel gegeben ist.