Der Deutsche Bundestag hat am 16. Mai das Gesetz zur Reform des BAföG beschlossen. Mit dieser werden höhere Leistungen gezahlt werden, gleichzeitig sollen mehr Menschen in Ausbildung von der Förderung profitieren. Die Änderungen sollen zu Schuljahres- beziehungsweise Semesterbeginn in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Wegen der BAföG-Erhöhung wird sich das Antrags-Aufkommen in diesem Jahr voraussichtlich erhöhen. Das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München, das für BAFöG-Anträge von Schülerinnen und Schülern sowie für Anträge deutscher Studierender in Österreich und auch für das Aufstiegs-BAFöG (AFBG) zuständig ist, empfiehlt daher, bereits jetzt Erst- beziehungsweise Weitergewährungsanträge für das Schuljahr ab August 2019 und das Studienjahr ab Oktober 2019 einzureichen. Die Kontaktadresse lautet: Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München, Neuhauser Straße 39, 80331 München. Weitere Informationen und Formulare unter www.muenchen.de/afa.