Unterbringung von Flüchtlingen der Bayernkaserne im künftigen Neubaugebiet in Freimann dauerhaft sichern!
Antrag Stadträte Marian Offman und Richard Quaas (CSU-Fraktion) vom 19.12.2018
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Verwaltung prüft, ob eine dauerhafte Unterbringung der derzeit noch in der Bayernkaserne in Freimann untergebrachten Flüchtlinge, insbesondere der Familien aus den Häusern 8 und 12, in dem Neubaugebiet auf dem Gelände der Bayernkaserne in einem Neubau auf dem Areal möglich ist. Darüber hinaus beantragen Sie, dass die Verwaltung prüft, ob eine städtische Wohnbaugesellschaft oder ein Bauträger gefunden werden kann, der Wohnungen für die Flüchtlinge errichtet, die den Standard der Wohnungen haben, wie sie z. B. das „Stelzen-Haus“ in Gern beim Dantebad hat.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 19.12.2018 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Aktuell gibt es eine große Zahl an Vormerkungen (13.154, Stand 31.3.2019) von Antragstellern für den sozialen Wohnraum. Eine Bevorzugung einer bestimmten Gruppe wird vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration nicht vorgesehen und wäre auch schwer vermittelbar.
Der Bau eines „Wohnen für Alle“ Objekts oder einer dezentralen Unterkunft ist nicht geplant. Aber es werden dem Schlüssel des sozialen Wohnungsbaus entsprechend geförderte Wohnungen auf dem Areal der Bayernkaserne gebaut werden. Es steht den Geflüchteten dabei offen, sich bei SOWON anzumelden und über das Portal eine Bewerbung für diese oder andere nahe Wohnungen im Stadtteil abzugeben. In SOWON kann man
den bevorzugten Stadtteil herausfiltern und so einen ortsnahen Wechsel begünstigen. Bei der Auswahl der Bewohnerinnen und Bewohner seitens des Amtes für Wohnen und Migration bzw. der städtischen Gesellschaften GWG und GEWOFAG kann u.a. die Nähe des bisherigen Wohn- bzw. Unterbringungsortes positiv bewertet werden.Zudem besteht das Problem, dass der Neubau nach dem Abriss einige Zeit dauern wird und die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner in anderen Unterkünften in München untergebracht werden müssen. Der Ort der Unterkunft wird über die verfügbaren freien Plätze bedingt, auch wenn versucht werden wird, eine möglichst kurze Entfernung zur Bayernkaserne zu erreichen. Nach derzeitiger Planung ist mit einer Belegung der im Areal gebauten Sozialwohnungen vor 2023 nicht zu rechnen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.