Würdige Zeremonie bei der Einbürgerung?
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär und Marian Offman (CSU-Fraktion) vom 20.11.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, Möglichkeiten einer würdigen und angemessenen Zeremonie bei der Einbürgerung zu überprüfen. Vorgestellt ist, für diese Zeremonie einen dafür ausgestatteten Raum bereitzustellen, in dem das feierliche Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung in Deutschland abgegeben wird. Die Neubürger sollten dort auf Wunsch in Begleitung von Familie und Freunden die Einbürgerung feierlich begehen können.
Die Begründung Ihres Antrages lautete:
„Derzeit findet eine schlichte Übergabe der Einbürgerungsurkunde mit der vorhergehenden Abgabe des ‚feierlichen Bekenntnisses‘ nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz in einem Amtszimmer des Kreisverwaltungsreferates statt. Trotz der hohen Zahl von 6.000 Einbürgerungen scheint eine angemessene Einbürgerungs – Zeremonie überlegenswert. Die Einbürgerung ist für viele Neubürger ein sehr emotionaler Vorgang und könnte auch identitätsstiftend sein.So ist ein Mittelweg zu überlegen, wie mit einer kurzen Zeremonie in einem anspruchsvollen Ambiente die Einbürgerung für die Neubürger zu einem in der Erinnerung bleibenden Erlebnis werden könnte. Der Empfang im Alten Rathaussaal für Neubürger wäre dazu eine gute Ergänzung. Als Abschluss der Zeremonie könnte die Einladung zu diesem Empfang übergeben werden.“
Der Inhalt Ihres Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 20.11.2018 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Das Kreisverwaltungsreferat greift die in Ihrem Antrag formulierte Anregung gerne auf und wird einen ansprechend gestalteten Raum einrichten, in dem die Einbürgerungsurkunde auf Wunsch der Neubürgerinnen und Neubürger in feierlicher Form übergeben werden kann. Dies stellt eine zeitnahe Ergänzung zum ein- bis zweimal jährlich stattfindenden, feierlichen Empfang des Oberbürgermeisters für Neubürgerinnen und Neubürger dar.
In den derzeitigen Räumlichkeiten der Einbürgerungsstelle steht für diesen Zweck allerdings kein geeigneter Raum zur Verfügung. Das Kommunalreferat und die Geschäftsleitung des Kreisverwaltungsreferates prüfen daher derzeit die Möglichkeit, adäquate Räumlichkeiten anzumieten. Die hierfür erforderlichen konsumtiven (Anmietung) und investiven (Einrichtung und Ausstattung des Raums) Bedarfe werden aus zentralen Mitteln finanziert. Die notwendigen Meldungen werden im Haushaltsplanverfahren seitens des Referates eingebracht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.