Waffeleisgenuss an der Isar – Mobiler Eisverkauf
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 8.6.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie beantragen die Prüfung, ob und unter welchen Voraussetzungen sogenannte Eisfahrräder entlang der Isar eingesetzt und betrieben werden können, um es den Erholungssuchenden zu ermöglichen, Speiseeis in der Waffel zu erwerben. Dies würde zudem einen kleinen Beitrag zur Müllvermeidung leisten.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Das Kreisverwaltungsreferat ist für die Erteilung von Ausnahmeerlaubnissen in städtischen Grünanlagen zuständig.
Voraussetzung ist dafür aber stets das Einverständnis des Grundeigentümers – in diesem Falle nahezu ausschließlich des Baureferates. Das Baureferat stimmt seinerseits der Genehmigung von mobilen Eisfahrrädern im Isar-Hochwasserbett grundsätzlich zu, legt jedoch Wert auf Betriebskonzepte, die keinen zusätzlichen Müll in den Isarauen entstehen lassen. Zudem sollen die Eisfahrräder in Vorbildfunktion für die Erholungssuchenden und zum Schutz der natürlichen Boden- und Vegetationsflächen nur die befestigten, asphaltierten Wege benutzen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Untere Naturschutzbehörde – sieht gewerbliche Aktivitäten im Landschaftsschutzgebiet „Isarauen“ zwar grundsätzlich kritisch, hält die Eisversorgung der Erholungssuchenden dort dem Grunde nach für ausreichend und warnt vor einer weiteren Kommerzialisierung dieses Gebiets. Gleichwohl wird im vorliegenden Fall eine direkte Betroffenheit der landschaftsschutzrechtlichen Schutzzwecke nicht gesehen.
Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung des Kreisverwaltungsreferates ist der Betrieb von Eisfahrrädern zum Verkauf von Speiseeis in der Waffel grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Nachdem es sich bei Speiseeis jedoch um ein leichtverderbliches Lebensmittel handelt, ist dem Schutz der Verbraucher/innen ein besonders hoher Stellenwert einzuräumen.
Es muss deshalb vor Genehmigungserteilung in jedem Einzelfall durch Vorlage eines Hygienekonzeptes geprüft werden, ob die lebensmittelrechtlichen Vorgaben auch konkret vor Ort umgesetzt werden können.Ihrem Antrag kann daher unter Beachtung der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanken wir uns und bitten um Verständnis für die verspätete Beantwortung.