Wie verteilt sich das Steuergeld im Wohnungsbau?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (Fraktion FDP – HUT) vom 13.2.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit:
„Die Mehrheit des Stadtrats hat eine neue Abwendungserklärung bei Immobilienverkäufen in Erhaltungssatzungsgebieten (SV 14-20/V 11734 vom 27.6.2018) beschlossen. Die Folge war, dass in den letzten Monaten deutlich weniger Käufer bereit waren, Abwendungserklärungen zu unterschreiben. Dies wurde von uns in der Debatte bereits stark vermutet. Nun macht die Stadt verstärkt vom Vorkaufsrecht Gebrauch, unabhängig davon ob die städtischen Wohnungsgesellschaften, die mit den Ankäufen beglückt werden, dies für sinnvoll halten oder nicht. In jedem Fall rechnet sich der Ankauf für die Wohnungsgesellschaften nicht, daher verlangen sie entsprechende Finanzmittel aus dem städtischen Hoheitshaushalt. Da die Ankäufe inzwischen dreistellige Millionenbeträge ausmachen, stellt sich uns u.a. die Frage, inwieweit Steuergeld für Wohnungsneubau in München noch in einem vernünftigen Verhältnis zum Erhalt von Bestandswohnungen ausgegeben wird. Da über die Einkommensverhältnisse der Bestandsmieter von Vorkaufsrechtsobjekten keine Informationen vorliegen, mangelt es völlig an der Zielgenauigkeit einer solchen Wohnungsförderpolitik.“
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Wie hoch war das Gesamtvolumen der Vorkaufsrechtsfälle in Erhaltungssatzungsgebieten 2018?
Antwort:
Das Kaufpreisvolumen betrug 2018 insgesamt 470.153.984 Euro ohne Nebenkosten. Die Nebenkosten werden erst im Laufe des Vorkaufsrechtsprüfverfahrens ermittelt. Nicht jedes Prüfverfahren wird abgeschlossen, z.B. wenn vorher eine Abwendungserklärung abgegeben wird.
Ausgeübt wurde in diesem Zeitraum ein Kaufpreisvolumen i.H.v.
255.615.130 Euro (inkl. Nebenkosten).
Frage 2:
Für welches Volumen wurden bis zum Beschluss der Vollversammlung vom 27.6.2018 Abwendungserklärungen vereinbart und wie hoch lag das Volumen, das Immobilien nach der Neufassung der Abwendungserklärung betraf?
Antwort:
Zwischen 1.1.2018 und 31.6.2018 wurden insgesamt 25 Abwendungserklärungen im Kaufpreiswert i.H.v. 211.263.984 Euro (ohne Nebenkosten) abgegeben.
Ab Inkrafttreten der Neufassung der Abwendungserklärung am 1.7.2018 bis zum 31.12.2018 wurden insgesamt sieben Abwendungserklärungen im Kaufpreiswert i.H.v. 30.040.000 Euro (ohne Nebenkosten) abgegeben.
Frage 3:
In welcher Höhe wurden Immobilien (inkl. Nebenkosten) im Wege des Vorkaufsrechts im Jahre 2018 gekauft (aufgegliedert Januar-Juli 2018 und August-Dezember 2018)?
Antwort:
Insgesamt wurden acht Vorkaufsrechtsfälle zugunsten der Städtischen Wohnungsgesellschaften ausgeübt.
Zwischen Januar und Juli 2018 wurden insgesamt zwei Immobilien erworben:
Gesamtkaufpreis i.H.v. 31.300.000,00Euro
mit Nebenkosten (inkl. geplanter Sanierungskosten) 35.829.000,00 Euro davon:
Finanzierungsanteil der Stadt 20.670.000,00Euro
Finanzierungsanteil der städt. Wohnungsgesellschaften 15.159.000,00 Euro
Zwischen August und Ende Dezember 2018 wurden insgesamt sechs Immobilien erworben:
Gesamtkaufpreis i.H.v. 197.550.000,00 Euro
mit Nebenkosten (inkl. geplanter Sanierungskosten) 219.786.130,00 Euro davon:
Finanzierungsanteil der Stadt 209.019.930,00 Euro
Finanzierungsanteil der städt. Wohnungsgesellschaften 10.776.200,00 Euro
Frage 4:
In welcher Höhe wurden städtische Mittel für diese Ankäufe den städtischen Wohnungsgesellschaften zur Verfügung gestellt?
Antwort:
Im Jahr 2018 wurden den städtischen Wohnungsgesellschaften für die Ankäufe städtische Mittel i.H.v. insgesamt 229.689.930,00 Euro zur Verfügung gestellt (siehe auch Frage 3).
Frage 5:
In welcher Höhe flossen 2018 städtische Mittel (aufgeteilt nach Zuschüssen/Kapitalerhöhungen/Einlagen einerseits und Darlehen anderseits) für den Wohnungsneubau an die städtischen Wohnungsgesellschaften?
Antwort:
Für den Wohnungsneubau flossen 2018 städtische Mittel i.H.v.
135.440.089,20 Euro an die städtischen Wohnungsgesellschaften. Diese verteilten sich wie folgt:
Zuschüsse 15.482.794,20 Euro
Darlehen 72.818.295,00 Euro
Bareinlagen 47.139.000,00 Euro
Gesamt: 135.440.089,20 Euro
Nachrichtlich: In 2018 wurden zudem Grundstücke im Wert von
48.341.329,35 Euro als Sacheinlagen in die städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingebracht.