Situation des FC Rot-Weiß Oberföhring umgehend verbessern
Antrag Stadträtinnen Kristina Frank und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 4.7.2018
und
Bezirkssportanlage an der Johanneskirchner Straße 72
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Frakiton) vom 20.7.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Antrag Nr. 14-20/A 04241 der CSU-Fraktion:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Bezirkssportanlage Johanneskirchner Straße in den nächsten Jahren einer umfassenden Modernisierung zu unterziehen. Damit der Trainings- und Spiebetrieb des FC Rot-Weiß-Oberföhring bis dahin gesichert ist, müssten zwei Maßnahmen vorgezogen werden.
Der dringend benötigte Kunstrasenplatz soll so schnell als möglich – spätestens im ersten Halbjahr 2019 – realisiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen auch Umkleidemöglichkeiten (Container) geschaffen werden.
Antrag Nr. 14-20/A 04312 der SPD-Fraktion:
In Ihrem Antrag baten Sie darum, das Gelände der Bezirkssportanlage an der Johanneskirchner Straße 72 umgehend zu modernisieren. Hierzu sind unter anderem die Sporthallenkapazitäten maximal auszubauen, sowie zwei Kunstrasenplätze, zusätzliche Spielfelder und neue Umkleide- bzw. Duschräume zu errichten. Die Zeitschienen sollen dem Stadtrat genau dargestellt werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Bezirkssportanlage an der Johanneskirchner Straße grenzt unmittelbar an das Grundstück der Helen-Keller-Realschule an der Fürkhofstraße 28. Im Rahmen der Vorbereitungen zum zweiten Schulbauprogramm wurde
bezüglich einer Erweiterung der Realschule der Nutzerbedarf durch das Referat für Bildung und Sport evaluiert. Hierbei wurde festgestellt, dass der ermittelte Raumbedarf für diesen Schulstandort nicht auf dem Schulgrundstück Fürkhofstraße 28 umgesetzt werden kann. Eine Machbarkeitsstudiehat jedoch gezeigt, dass der Mehrbedarf – insbesondere die Errichtung einer Dreifachsporthalle – unter Einbeziehung des Grundstücks Johanneskirchner Straße 72 realisiert werden könnte. Aufgrund dieser Tatsache bzw. bestehender Synergieeffekte wurde daher festgelegt, die beiden Vorhaben – Modernisierung der Bezirkssportanlage Johanneskirchner Straße bzw. Erweiterung des Schulstandortes Fürkhofstraße – zu einer Gesamtplanung zusammenzufassen. Die Modernisierung der Bezirkssportanlage wurde somit in die Schulbaumaßnahme integriert.
Die Bauabwicklung wurde im Rahmen des zweiten Schulbauprogramms
wie folgt festgelegt:
1. Bezirksportanlage, Johanneskirchner Str. 72
Dreifachsporthalle mit Betriebsgebäude/Vereinsgaststätte im ersten Bauabschnitt (im zweiten Schulbauprogramm beschlossen)
2. Helen-Keller-Realschule, Fürkhofstraße 28/30
Erweiterung auf sechszügige Realschule mit Tiefgarage, Mensa sowie Dienstwohnung in einem zweiten Bauabschnitt. Im Rahmen des zweiten Schulbauprogramms wurden hier Vorleistungen beauftragt zur Aufnahme in ein folgendes Schulbauprogramm. (Ferner ist die Sanierung des Bestands zu prüfen)
Das Baureferat ist derzeit damit befasst, die Vergabe zur Vorplanung für die an der Planung zu beteiliegenden Architekten und Fachplaner vorzubereiten. Im Rahmen dieser Vorplanung wird das gesamte Vorhaben gemäß der o.g. Festlegungen überplant.
Die weiteren Planungen und die Bauausführung erfolgen dann zeitlich versetzt in verschiedenen Bauabschnitten.
Die Modernisierung der Bezirkssportanlage, insbesondere vorgezogene Maßnahmen (z. B. Umsetzung eines Kunstrasenspielfeldes; Interimsbauten für Umkleiden und Duschen etc.), muss im Rahmen der Vorplanung bewertet werden. So ist z. B. die Situierung der Kunstrasenfelder vom gesamten Planungsergebnis hinsichtlich der Lage aller Sportflächen, der baulichen und haustechnischen Anlagen, ggf. weiterer Interimsbauten, als auch der Flächen, die für den Baubetrieb der eigentlichen Baumaßnahmen erforderlich werden, abhängig.
Mit Abschluss der Vorplanung und dem anschließenden Projektauftrag – voraussichtlich Anfang 2020 – können dann erstmals verbindliche Termine bezüglich des weiteren Verlaufs genannt werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.