Welche Kosten entstehen durch die neue Gebührentabelle im Kitabereich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Jutta Koller, Sabine Krieger, Dr. Florian Roth, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom 15.2.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 15.2.2019 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Im Oktober 2018 hat der Stadtrat beschlossen, zum 1.9.2019 eine neue Gebührentabelle für die städtischen Kindertageseinrichtungen einzuführen. Diese Tabelle wird auch bei allen Einrichtungen, welche über die Münchner Förderformel gefördert sind, angewandt werden. Im Kern beinhaltet die neue Tabelle eine Reduktion der Gebühren, die Vereinheitlichung der Gebühren (Krippengebühren werden auf das Niveau von Kindergartengebühren abgesenkt) und die Verschiebung der Einkommensgrenzen, nach denen sich die Höhe der Beiträge richtet. Am 29.11.2018 hat unsere Fraktion beantragt, die angekündigten Gelder des Freistaates – 100 Euro pro Kind und Monat für alle Kinder in Kindergärten – dazu zu verwenden, ein Modell mit voller Gebührenfreiheit zu schaffen und dabei gleichzeitig Bürokratie (und Bürokratiekosten) abzubauen und den städtischen Haushalt zu entlasten.
Die Förderung von Seiten des Freistaats, welche an die Kommunen ausgereicht werden soll, tritt im April 2019 in Kraft.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
A – Neue Gebührentabelle nach Stadtratsbeschluss Frage 1:
Welche Kosten entstehen durch das Modell der neuen Gebührentabelle, die im Oktober 2018 von der Mehrheit des Stadtrats beschlossen wurde, für den städtischen Haushalt (im Vergleich zum bisher bestehenden Modell)?
Antwort:
Wie in der Beschlussvorlage „Entlastung der Münchner Familien bei den Elternbeiträgen im Rahmen der Kindertagesbetreuung ab 1.9.2019“, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12954 beschrieben, wird ab 2020 insgesamt mit 45.800.000 Euro (26.500.000 Euro Mehrauszahlungen Münchner Förderformel und 19.300.000 Euro Mindereinnahmen) gerechnet.
Frage 2:
Auf welche Höhen belaufen sich die Zuschüsse (100 Euro pro Kind und Monat für alle drei Kindergartenjahre), die die Stadt München vom Freistaat Bayern ab April 2019 erhält?
Antwort:
Insgesamt werden jährlich ca. 47 Millionen Euro an Zuschüssen für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr ausbezahlt. Davon entfallen 18 Millionen Euro für städtische Einrichtungen und 18 Millionen Euro für Träger, die an der Münchner Förderformel teilnehmen.
Frage 3:
Welchen Anteil an diesen Zuschüssen (in Euro und %) reicht die Stadt weiter an die Familien (Berechnung alte Gebührentabelle sowie Berechnung neue Gebührentabelle ab September 2019)?
Antwort:
Die Zuschüsse des Freistaates werden zu 100% an die Eltern weitergereicht. Bei Trägern, die an der MFF teilnehmen und das Elternentgelt unter 100 Euro beträgt, wird der überschießende Betrag derzeit mit der Differenzkostenförderung und künftig mit der Ausgleichszahlung an den jeweiligen Träger verrechnet. Da noch nicht absehbar ist, wie viele Kinder mit welcher Sozialstaffelung betroffen sind, kann hier keine genauere Zahl angegeben werden.
Frage 4:
Welcher Anteil an diesen Zuschüssen (in Euro und %) verbleibt bei der Stadt (Berechnung alte Gebührentabelle sowie Berechnung neue Gebührentabelle ab September 2019)?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Welcher Verwaltungsaufwand (Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinnahmung und Weitergabe der Zuschüsse des Freistaats?
Antwort:
Es ist noch nicht absehbar, welche Auswirkungen die gesamte neue Struktur der Gebührenentlastung und die damit verbundenen Veränderungen konkret bei der Zentralen Gebührenstelle im Städtischen Träger, dem Bereich Zuschuss in der KITA-Geschäftsstelle und dem Bereich Eltern-Kind-Initiativen haben werden.
B – Modell einer neuen Gebührentabelle nach Antrag der Stadtratsfraktion Die Grünen/rosa liste vom 29.11.2018 Frage 1:
Welche Kosten entstehen durch das im Antrag vom 29.11.2018 vorgeschlagene Modell (Szenario 1) einer neuen Gebührentabelle (im Vergleich zum bisher bestehenden Modell)?
Antwort:
Mit der Umsetzung des beschriebenen Modells entstünden insgesamt Mehrkosten von 12.300.000 Euro jährlich ab 2020. Darin enthalten sind 3.800.000 Euro, um die Elternbeiträge vollständig zu reduzieren.
Frage 2:
Welchen Anteil an den vom Freistaat Bayern ab April 2019 gezahlten Zuschüssen (in Euro und %) würde die Stadt München nach dem vorgeschlagenen Modell an die Familien weiterreichen?
Antwort:
Die Kosten der Beitragsbefreiung für den Kindergarten belaufen sich auf jährlich 38.300.000 Euro, hiervon können 26.000.000 Euro jährlich an zusätzlichen Einnahmen aus der Erweiterung des Elternbeitragszuschusses ab 1.4.2019 des Freistaats gegengerechnet werden.
Frage 3:
Welcher Anteil an diesen Zuschüssen (in Euro und %) verbleibt in diesem Modell bei der Stadt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage A 3.
Frage 4:
Welcher Verwaltungsaufwand (Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinnahmung und Weitergabe der Zuschüsse des Freistaats?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage A 5.
Frage 5:
Welcher geringere Verwaltungsaufwand (Berechnung in Vollzeitäquivalenten und Jahresmittelbeträgen) entsteht der Stadt durch die Vereinfachung des bisherigen Systems (keine Anforderung von Einkommensbescheinigungen, keine Berechnungen nach Tabellen, automatisierter Erlass von Bescheiden)?
Antwort:
Die Beitragsentlastung im Kindergartenbereich könnte perspektivisch zu einer Reduzierung des Personalbedarfs bei der Zentralen Gebührenstelle des Städtischen Trägers führen. Doch die Erhöhung der Einkommensstaffel von 60.000 Euro auf 80.000 Euro wird zu einer Mehrung von Fallzahlen führen, ebenso wie die Fallzahlsteigerung durch den Eintritt weiterer Träger in die Münchner Förderformel.