Briefwahl optimieren I: Hinweisschilder zu Abgabestellen am KVR- Hauptgebäude anbringen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 25.2.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag haben Sie Folgendes gefordert:
„Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt München wird gebeten, künftig an Wahlwochenenden nach Schließung der Hauptgebäudes Ruppertstraße 19 an dessen Eingängen Hinweisschilder mit einer Wegbeschreibung (Skizze) zur noch geöffneten Briefwahlstelle und zu den Wahl-Sonderbriefkästen Ruppertstraße 11 und vor Ruppertstraße 19 anzubringen.
Begründung:
Vor den letztjährigen Landtags- und Bezirkstagswahlen waren unter anderem am Freitagnachmittag zahlreiche Briefwählerinnen und Briefwähler zu beobachten, die verzweifelt an den verschiedenen Eingangstüren des geschlossenen KVR-Hauptgebäudes in der Ruppertstraße 19 rüttelten, weil sie ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben wollten. Besonders, wenn man vom U-Bahn-Ausgang direkt über die Rampe zum KVR-Haupteingang geht, sieht man den abseits stehenden Wahl-Sonderbriefkasten nicht. Zudem ziehen manche Wahlberechtigte den direkten Einwurf in die Wahlurne der Briefwahlstelle einem Einwurf in einen der Wahl-Sonderbriefkasten vor, da sie dann sicher sind, dass ihre Stimme(n) angekommen sind.
Das Anbringen von Hinweisschildern an den geschlossenen Türen des Hauptgebäudes Ruppertstraße 19 (z. B. auf der Innenseite der Türen) mit einer Wegbeschreibung (Skizze) zur noch geöffneten Briefwahlstelle und zu den Wahl-Sonderbriefkasten Ruppertstraße 11 und vor Ruppertstraße 19 wäre ein guter Service und mit geringem Aufwand umsetzbar.“
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt des Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, nämlich die Beschilderung des Kreisverwaltungsreferats. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Zu Ihrem Antrag vom 25.2.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Gerne erweitern wir die ohnehin vorgesehene Beschilderung für die Dauer der Briefwahlausstellung um die Information, wo genau sich die beiden, auch für Wahlbriefe nutzbaren, Briefkästen des Kreisverwaltungsreferates befinden.
Die Beschilderung zum Wahlbüro für die Briefwahlausgabe ist bereits umfassend erfolgt, so dass es keine Probleme gibt, dieses zu den vorgesehenen Öffnungszeiten zu finden. Am Wahlsonntag wird, wie in der Vergangenheit auch, unmittelbar im Foyer der Ruppertstr. 19 eine bewachte und versiegelte Wahlurne für den Einwurf bzw. die direkte Abgabe von Wahlbriefen zusätzlich zur Verfügung stehen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.