MUCkis für alle, aber bitte überall, auch im Münchner Südosten
Antrag Stadträtinnen Anja Burkhardt und Beatrix Burkhardt (CSU-Fraktion) vom 14.11.2018
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 14.11.2018 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag bitten Sie darum, das erfolgreiche Sportprogramm des Referats für Bildung und Sport „MUCkis für alle“ der Wintersaison 2019/2020 auch auf andere Standorte und im Besonderen auf den Münchner Südosten auszuweiten.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Ihr Antrag „MUCkis für alle, aber bitte überall, auch im Münchner Südosten“ greift das für die kommunale Sportentwicklung immer wichtiger werdende Thema gesundheitsfördernde Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum auf. Neben demografischen Entwicklungen sowie sich verändernden Motiven zum Sporttreiben, beeinflusst vor allem das Bedürfnis nach individueller und ungebundener sportlicher Betätigung die Münchner Sportlandschaft.
Dabei handelt es sich nicht um eine zeitlich begrenzte Phase, sondern vielmehr um eine längerfristige Veränderung des alltäglichen Sportverhaltens der Münchener Bevölkerung.
Der Stadtrat hat bereits am 23.11.2017 diese Entwicklung aufgegriffen und über die zukünftige Ausrichtung des Freizeitsportprogramms des Referats für Bildung und Sport sowie des städtischen Sport- und Spielangebotes abgestimmt und beschlossen.
Ein Baustein davon ist eine bedarfsgerechte Anpassung des städtischen Sportprogramms.Im Rahmen der Überarbeitung des bedarfsorientierten städtischen Sportangebotes wird auch die Ausweitung des Programms in München – der vorliegenden Empfehlung entsprechend auch im Münchner Südosten – geprüft. Grundsätzlich geschieht eine Erweiterung des städtischen Sportangebotes immer unter der Prämisse des Subsidiaritätsprinzips. Sollten andere Sportanbieter (u.a. Sportvereine) den Bedürfnissen bereits gerecht werden, bedarf es keines Angebots im FreizeitSport. Dabei ist es sehr wichtig, die Münchner Vereine miteinzubeziehen, aber auch andere Referate und deren Angebote zu berücksichtigen. Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist aktuell mit zwei wohnortnahen, niedrigschwelligen Projekten – „(M)ein Stadtteil bewegt sich“ und „München – gesund vor Ort“ – im Südosten mit dem thematischen Schwerpunkt Bewegung vertreten.
In Zusammenarbeit mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) und im Zuge einer gesamtstädtischen Sportentwicklungsplanung mit einer dortigen Prioritätensetzung, werden die verschiedenen Stadtgebiete und deren Bedarfe an Sportprogrammen untersucht und bewertet. Eine Entscheidung und weiterführende Maßnahmen zum Hallensportprogramm werden daher im Laufe des Jahres 2019 erfolgen und in die Planung des Hallensportprogramms 2019/2020 mit einfließen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.