Fahrradstraße Hohenlohestraße am Olympiapark für Radverkehr optimieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 29.11.2018
Antwort Kreisverwaltungsreferat Dr. Thomas Böhle:
Nach Paragraph 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, die stark genutzte Fahrradstraße in der Hohenlohestraße, am Eingang zum Olympiapark, zu optimieren, um eine erhöhte Verkehrssicherheit zu erreichen.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Markierungen und Beschilderungen richten sich nach den Paragraphen 39 ff. StVO. Der Vollzug der Straßenverkehrsordnung ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Abs. 1 GO und Paragraph 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.11.2018 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Zu 1.:
Die Parkspur auf der nördlichen Seite der Hohenlohestraße zwischen Waisenhaus- und Paschstraße wird zugunsten des Radverkehrs aufgelöst.
Antwort:
Die Verbesserung der Situation für den Radverkehr in der Hohenlohestraße richtet sich abschließend nach dem Stadtratsbeschluss „Durchführung von Verkehrsversuchen durch das KVR“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07549 - Vollversammlung vom 25.1.2017).
Mit Umsetzung der Teststrecken zur Bevorrechtigung von Fahrradstraßen wird auch die Hohenlohestraße, die Teilabschnitt der Pilotroute 2 – zwischen Menzinger Straße und U-Bahnhof Petuelring – ist, umgestaltet. Die Fahrbahn wird verbreitert, durch Markierung und Beschilderung wird die Fahrradstraße Hohenlohestraße aus der Tempo-30-Zone herausgenommen und gegenüber allen einmündenden Straßen bevorrechtigt. Zudem werden an den Einmündungen Haltverbote zur Freihaltung der Sicht errichtet.Die Umsetzung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt beim Baureferat nach aktuellem Kenntnisstand in 2019.
Das Konzept sieht vor, die Fahrbahn der Hohenlohestraße auf eine lichte Fahrgasse von 4,5 Meter zu verbreitern, um den Begegnungsverkehr zu verbessern. Aus Verhältnismäßigkeitsgründen hat sich die mit der Prüfung betraute Arbeitsgruppe dafür entschieden, die Parkplätze an der Nordseite nicht aufzulösen, sondern durch eine bauliche Anpassung dergestalt zu situieren, dass die in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) für Fahrradstraßen empfohlene Breite der Fahrgasse für den Radverkehr angeboten werden kann. Begleitende Markierung und Beschilderung in auffälligerer Größe verdeutlichen die Wahrnehmung der Hohenlohestraße als Fahrradstraße beim Kfz-Verkehr zusätzlich.
Der o.a. Beschluss beinhaltet ein gesamtheitliches und stadtteilübergreifendes Verkehrskonzept, das die Belange aller Verkehrsteilnehmer und die örtlichen Besonderheiten aufgreift und ist mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt. Dem o.a. Projekt vorgreifende oder davon abweichende Maßnahmen in der Hohenlohestraße sind nicht möglich.
Dem Antragspunkt 1 kann daher nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.
Zu 2.:
Radfahrende auf der Hohenlohestraße erhalten Vorfahrt. Die Rechts- vor- Links Regelung an den Einmündungen Pasch-, Nürnberger-, Taxis-, und Hofenfelsstraße wird aufgehoben.
Antwort:
Die beantragte Regelung ist als Teil des o.a. Verkehrskonzeptes bereits beschlossen und angeordnet. Dem Antragspunkt 2 ist somit entsprochen.
Zu 3.:
Die Einmündung an der Waisenhausstraße wird so gestaltet, dass alle ein- und ausfahrenden Radlerinnen und Radler regelkonform und ohne sich gegenseitig zu gefährden die Kreuzung queren können
Antwort:
Ebenfalls im Rahmen des o.a. Konzeptes wird die Querung über die Waisenhausstraße optimiert und der Radverkehr so geführt, dass er sich weder gegenseitig, noch den Fußverkehr behindert oder gefährdet. AlsAnhaltspunkt dient bei der Gestaltung die Fachbroschüre „Querungsstellen für den Radverkehr“ der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. (AGFS).
Dem Antragspunkt 3 kann damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.