Schulpavillons am Thomas-Mann-Gymnasium
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Dr. Manuela Olhausen (CSU-Fraktion) vom 6.11.2018
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 6.11.2018 nehme ich Bezug.
Das Thomas-Mann-Gymnasium soll durch Weiterverwendung eines der am Schulstandort Gerastraße nicht mehr benötigten Schulpavillons erweitert werden. Da auf dem Schulgrundstück des Thomas-Mann-Gymnasiums selbst keine Flächen zur Verfügung stehen, soll der dreigeschossige Schulpavillon auf dem Gelände der Schulsportanlage an der Weißkirchner Straße 1 für eine Standzeit von voraussichtlich 15 Jahren errichtet werden. Am neuen Standort werden elf zusätzliche Klassenräume für die Jahrgangsstufen 5 und 6 mit ca. 300 Schülerinnen und Schülern sowie Fachlehrsäle geschaffen. Für das Gebäude sind keine weiteren außerschulischen Nutzungen vorgesehen und auch seitens Schule nicht erwünscht. Die Schulsportanlage wird außerhalb des Schulbetriebs von Vereinen mitgenutzt. Ursprünglich war geplant, dass der Schulpavillon zum Schuljahresbeginn 2019/20 in Betrieb geht und ab diesem Zeitpunkt die Sportanlage auch wieder genutzt werden kann.
Zu den von Ihnen gestellten Fragen darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wurde der BA bei der Planung der Anlage an dieser Stelle gefragt und deren eventuelle Bedenken mit eingearbeitet?
Antwort:
Die Bezirksausschüsse wurden im BA-Dialog, der am 19. April 2018 im Referat für Bildung und Sport unter meiner Leitung stattfand, über die für 2019 geplanten Pavillons informiert. Im Dialog mit den Mitarbeiterinnen und mitarbeitern informierten sich mehrere Vertreterinnen und Vertreter des BA 19 über die zahlreichen Planungen im Stadtbezirk. Auch der oben genannte Pavillon für das Thomas-Mann-Gymnasium war Gegenstand des Gesprächs. Eine Beteiligung des BA erfolgte überdies im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Stadtratsbeschluss des fünften Pavillonbauprogramms vom Juli 2018.
Frage 2:
Gab es alternative Vorschläge zu der jetzt vorgestellten Lösung?
Antwort:
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden für das Schulsportgrundstück drei Standortvarianten untersucht: Im Norden (an der Weißkirchner Straße), im Süden (entlang der Züricher Straße) und im Osten (entlang der Drygalski-Allee). Nach eingehender Abwägung aller betrieblichen und öffentlich-rechtlichen Belange und Ziele haben sich die beteiligten Referate RBS, BauR und PLAN auf den Standort Nord entlang der Weißkirchner Straße geeinigt. Dabei wurden insbesondere folgende Gesichtspunkte berücksichtigt: Möglichst kurze Fußweganbindung zum Thomas-Mann-Gymnasium, größtmöglicher Erhalt der Sportanlagen inkl. Rasenspielfeld, geringst mögliche Eingriffe in den Baumbestand, Berücksichtigung der gegebenen Schallimmissionen aus dem Verkehrsaufkommen der Drygalsky Allee und Züricher Straße sowie der zu erwartenden Schallemissionen aus der Schule, Freihaltung der übergeordneten Frischluftschneise.Die entlang der beiden Hauptverkehrsstraßen gelegenen Standorte im Süden bzw. im Osten hätten umfangreiche zusätzliche Maßnahmen zum Schallschutz erfordert (ca. 250 Meter Lärmschutzwand zum Schutz des Pavillons entlang der Drygalski-Allee und Züricher Straße, was wiederum massive Eingriffe in den alten Baumbestand auf den bestehenden Lärmschutzwällen sowie Beeinträchtigungen der übergeordnete Frischluftschneise ausgelöst hätte).
Frage 3:
Wurde die von den Anwohnern vorgeschlagene Alternativlösung geprüft, mit welchem Ergebnis?
Antwort:
Der Vorschlag der Anwohner, den Pavillon südlich entlang der Züricher Straße zu situieren, oder der zweite Vorschlag, den Pavillon zehn Meter nach Süden zu verschieben, wurde nochmals detailliert überprüft. Wie oben bereits erwähnt, hätte eine Situierung im südlichen Bereich erhebliche Maßnahmen für den Schallschutz sowie massive Eingriffe in den alten Baumbestand durch Errichtung von Lärmschutzwänden zur Folge. Ebenso würde in die übergeordnete Frischluftschneise eingegriffen werden.
Gegen den Vorschlag der Anwohner spricht auch, dass der längere Fußweg zum Hauptgebäude erhebliche, schulorganisatorische Einschränkungen nach sich ziehen würde.
In einem Gespräch im Referat für Bildung und Sport wurden den Anwohnern die Gründe für den ausgewählten Standort ausführlich erläutert. In der Folge dieses Gesprächs legten die Nachbarn einen Kompromissvorschlag vor, der eine Verschiebung des Pavillons um zehn Meter nach Süden sowie die Schließung der Zuwegung über die Weißkirchnerstraßebeinhaltet. Die wesentlichen Vorteile des Standortes bleiben auch bei einer Verschiebung um zehn Meter gewahrt. Zudem gibt es sowohl von Westen als auch von Nordosten zwei weitere Zuwegungen zu dem Gelände. Aus diesen Gründen stimmten die beteiligten Referate schließlich diesem Kompromissvorschlag zu.
Frage 4:
Laut RBS soll die Pavillonanlage bereits 2019 bezogen werden, trifft dies zu?
Antwort:
Es war geplant und wurde auch mit dem Thomas-Mann-Gymnasium abgestimmt, dass die Pavillonanlage zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 fertiggestellt und zur Nutzung übergeben wird. Aufgrund der Zustimmung zu dem oben ausgeführten Kompromissvorschlag der Nachbarn wird allerdings eine Anpassung der Planung sowie ein Tekturantrag erforderlich, was bedeutet, dass eine Fertigstellung bis zum September 2019 somit nicht mehr garantiert ist.
Frage 5:
Wie wirkt sich die Petition und die damit verbundene eventuelle Zeitverschiebung für das Gesamtprojekt aus?
Antwort:
In Folge der oben bereits erwähnten Zustimmung zum Kompromissvorschlag haben die Nachbarn ihre Petition zurückgenommen. Somit hat die Petition keine zeitliche Auswirkung mehr.
Frage 6:
Gibt es einen „Plan B“ bei einem Erfolg des Einspruchs?
Antwort:
Ein Plan B ist hier nicht mehr erforderlich, da die Petition zurückgenommen wurde.